Vorbereitung auf die Bundesversammlung 2026

26. März 2024 Bereich Nord Bereich Ost Bereich Süd Bereich West

Der Satzungsausschuss hat erstmals getagt

Unter dem Vorsitz des Fachanwalts für Arbeits- und Sportrecht Dr. jur. Stephan Osnabrügge hat der neu eingerichtete „Satzungsausschuss des Bundeswehr-Sozialwerk e.V.“ am 13. März 2024 in Grünheide seine konstituierende Sitzung durchgeführt.

Nach § 25 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins, soweit sie nicht auf den Vorschriften des BGB beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt. Die Satzung ist also die Verfassung des Vereins. In ihr werden die rechtlichen Grundlagen des Vereins festgelegt, wie zum Beispiel sein Vereinszweck oder die Art und Weise, wie der Verein mit seinen Organen (wie zum Beispiel den Vorständen) arbeiten soll. Vereine, die wie das Bundeswehr-Sozialwerk (BwSW) keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen, erlangen ihre Rechtsfähigkeit erst durch die Eintragung in das Vereinsregister und dafür wiederum ist eine Satzung zwingend notwendig.

Wegen ihrer herausragenden Bedeutung können Änderungen in der Satzung des BwSW nur durch Beschlüsse der Bundesversammlung erfolgen. Das BwSW führt alle vier Jahre seine Bundesversammlung in Berlin durch; nur dort können also für den Verein rechtswirksam Satzungsänderungen vorgenommen werden. Damit dies umfassend abgestimmt und rechtssicher erfolgen kann, ist es notwendig, sie sorgfältig vorzubereiten.

Deshalb hat der Bundesvorstand des BwSW bereits in seiner Frühjahrssitzung 2023 beschlossen, einen Satzungsausschuss einzurichten, in dem alle vier Bereiche des BwSW vertreten sind. Mitglieder des Ausschusses sind Stefan Schäfer (Ost), Wolfgang Schwörer (Süd), Rolf Bannas (Nord) und Darius Daruwala (West).

Das BwSW ist sehr dankbar, in Dr. Osnabrügge einen bundesweit anerkannten Vereins- und Satzungsspezialisten in seinen Reihen zu haben, der sich „pro bono (unentgeltliche Weitergabe von beruflicher Expertise für das Gemeinwohl)“ um die Pflege unserer Satzung kümmert. Parallel zur Großen Geschäftsführertagung im „Haus am Werlsee“, wo Dr. Osnabrügge zum Arbeitsrecht vortrug, wurde die Zeit auch dazu genutzt, sich im Satzungsausschuss über Anpassungsbedarfe und rechtlich sinnvolle Änderungen unserer Satzung auszutauschen und einen Arbeitsplan zu erstellen. Absicht ist es, die mit den Bereichen abgestimmten Ergebnisse im Herbst 2026 der Bundesversammlung zur Entscheidung vorzulegen.

Der Bundesvorsitzende Bernd Krämer nutzte seine Anwesenheit im „Haus am Werlsee“, um den Mitgliedern des Satzungsausschusses nicht nur seine guten Wünsche, sondern auch seinen persönlichen Dank für die Aufbereitung dieser durchaus schwierigen und komplexen Materie auszusprechen.

Text: BwSW