Satzung des Bundeswehr-Sozialwerks

Satzung gemäß Beschluss der 20. Bundesversammlung (2022) des Bundeswehr-Sozialwerks e.V.
– VR 2827/eingetragen am 29.09.2023 –

Vorbemerkung:
Die  Satzung  nutzt  für  alle  Positionen  die  männliche  Formulierung.  Dies  hat  lediglich  redaktionelle  Gründe.  Alle  Positionen  und  Ämter  stehen  Männern  und  Frauen ungeachtet des Geschlechts offen.

§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „Bundeswehr-Sozialwerk e.V.“ (im folgenden Sozialwerk genannt). Er hat seinen Sitz in Bonn und ist in das dortige Vereinsregister eingetragen.

Lesen Sie hier den gesamten Wortlaut der Satzung