Starkes Bürgerengagement

18. Juli 2023 Bereich Nord Bereich Ost Bereich Süd Bereich West

Die Stiftung des Bundeswehr-Sozialwerks als Garant für Verantwortung und Fürsorge

Von Monika Himpler

Wir Menschen haben Sozialbedürfnisse. Sie zeichnen uns als Spezies in besonderer Weise aus und so hat sich in den letzten Jahren in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens eine deutliche Tendenz vollzogen. Neben dem nach wie vor boomenden Ehrenamt kristallisiert sich zunehmend ein starkes Bewusstsein für das Gemeinwohl und dessen materielle Verantwortung heraus.

Das dürfte kein Zufall sein in einer Zeit, in der die öffentlichen Kassen trotz wachsender Aufgaben an ihre finanziellen Grenzen stoßen. Hohe Staatsverschuldung bei gleichzeitig steigenden finanziellen Belastungen lassen berechtigte Zweifel daran aufkommen, ob bisher wahrgenommene Aufgaben zukünftig noch von staatlicher Seite realisierbar sind.

Eine Ballonfahrerweisheit besagt: „Wer Ballast abwirft, steigt!“ Was aber in der Ballonfahrerei durchaus zutreffend sein mag, führt in der Alltagsrealität – vor allem bei den Hilfsbedürftigen – unweigerlich zu der Frage, wer den abgeworfenen „Ballast“, also die abgestreiften Aufgaben auffangen soll und welche anderen Finanzierungsoptionen sich anbieten.

Hier rückt nun das bürgerschaftliche Engagement des Einzelnen in den Mittelpunkt, das auch für die bisherige Erfolgsgeschichte des Stiftungswesens im Bundeswehr-Sozialwerk verantwortlich ist. Was dort ursprünglich als zarter Sprössling begann, ist mittlerweile zu einem stattlichen Baum herangewachsen. Die Zahl der Menschen, die sich als Stifterinnen und Stifter engagieren und bei der Lösung von ganz konkreten Sorgen und Nöten von unterstützungsbedürftigen Menschen oder zur Förderung von gemeinnützigen Zielen beherzt anpacken, ist also schon jetzt groß. Dies mag auch darauf zurückzuführen sein, dass diese engagierte Stifterfamilie im Bundeswehr-Sozialwerk die Chance zur aktiven Mitgestaltung und Mitentscheidung ergreifen möchte.

Stiften bedeutet ganz konkret, das Vermögen dauerhaft der Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke zu widmen und aus den Vermögenserträgen Projekte zu finanzieren. Die Funktionsweise einer Stiftung besteht somit darin, das zur Verfügung gestellte Kapital nicht anzurühren, sondern es zu bewirtschaften und die daraus erzielten Erlöse für die Stiftungsarbeit zu nutzen. Das Volumen des zur Bewirtschaftung vorhandenen Vermögensstocks hat also einen großen Einfluss auf den Umfang von Unterstützungs- und Förderleistungen.

Stiftende haben das Anliegen, mit dem eigenen finanziellen Beitrag gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu fördern. Das kann beispielsweise das Wohlfahrtswesen, die Förderung des Umweltgedankens oder der Völkerverständigung sein. Auch einzelne bedürftige Personen oder Personenkreise gehören zu den Adressaten, wenn sie infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder ihrer wirtschaftlichen Situation dringend auf Hilfe angewiesen sind.  Dabei obliegt es den Stiftenden, genau festzulegen, welche Aktivitäten des Sozialwerks durch die Stiftung besonders gefördert werden und welche Zielgruppe besonders profitieren soll. Es geht hier also neben dem Stiften von Geld um Ideen, Fürsorge und Verantwortung.

Traditionell verbinden sich mit einer Stiftung zunächst große Namen oder Unternehmen zur Realisierung von einzelnen herausgehobenen Projekten. Das ist bei der BwSW-Stiftung anders, denn hier bietet sich neben der klassischen Errichtung einer Stiftung (ab 100.000 Euro) die Möglichkeit, auch geringere Summen, beispielsweise durch die Errichtung eines Stiftungsfonds (ab 50.000 Euro) oder einer Zustiftung (ab 5.000 Euro) unter einem Dach zu bündeln und ausgewählte Förderprojekte zu finanzieren.  Von staatlicher Seite wird dieses soziale Engagement durch weitreichende steuerliche Vorteile gewürdigt. Stiftung und Stiftungsfonds werden steuerlich gefördert und können steuermindernd geltend gemacht werden, was im Übrigen auch für Spenden an die BwSW-Stiftung gilt. Hierfür können Spendenquittungen erstellt werden.

Darüber hinaus bietet sich das testamentarische Vermächtnis an, wenn ein bestimmter Vermögensgegenstand oder eine definierte Geldsumme vererbt werden und der Stiftungsarbeit zugutekommen sollen.

Es versteht sich von selbst, dass Menschen sehr genau darauf achten und wissen wollen, was mit ihrem Kapital geschieht. Das Bundeswehr-Sozialwerk bringt hier seine umfassende Erfahrung ein als unverzichtbare Säule der Fürsorge für alle Menschen in der Bundeswehr. Organisation und Arbeit von Stiftungen unterliegen darüber hinaus strengen gesetzlichen Vorgaben und stehen unter behördlicher Kontrolle. Die Stiftungsaufsichtsbehörde für das BwSW ist die Bezirksregierung Köln.

Interessieren auch Sie sich für Möglichkeiten, unsere wichtige Stiftungsarbeit zu unterstützen oder wollen Sie Mitglied unserer Stifterfamilie werden? Sprechen Sie uns an, wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Ansprechpersonen:

Dr. Jan-Jasper Fast/Andrea Bergheim
Tel.: 0228 37737-476
FspNBw: 90 3440-476
E-Mail: stiftung@bundeswehr-sozialwerk.de