Kein Geld für Klassenfahrt
Bundeswehr-Sozialwerk übernimmt die Kosten
Von BwSW
Eine in Trennung lebende Tarifbeschäftigte der Bundeswehr wohnt mit ihrem zehnjährigen Kind zusammen. Der Vater des Kindes zahlt keinen Unterhalt.
An einer geplanten Klassenfahrt möchte das Kind gerne teilnehmen, doch leider fehlen dazu der Mutter die notwendigen finanziellen Mittel.
Das Bundeswehr-Sozialwerk übernimmt in diesem Fall die Kosten für die anstehende Klassenreise.