Kein Geld für Klassenfahrt

30. Januar 2024 Bereich Nord Bereich Ost Bereich Süd Bereich West Wir haben geholfen

Bundeswehr-Sozialwerk übernimmt die Kosten

Von BwSW

Eine in Trennung lebende Tarifbeschäftigte der Bundeswehr wohnt mit ihrem zehnjährigen Kind zusammen. Der Vater des Kindes zahlt keinen Unterhalt.
An einer geplanten Klassenfahrt möchte das Kind gerne teilnehmen, doch leider fehlen dazu der Mutter die notwendigen finanziellen Mittel.
Das Bundeswehr-Sozialwerk übernimmt in diesem Fall die Kosten für die anstehende Klassenreise.