Hinweisgeberstelle

Interne Meldestelle beim Bundeswehr-Sozialwerk e.V.

Transparenz und Integrität sind die Grundpfeiler unserer Arbeit. Damit wir Fehlverhalten frühzeitig erkennen und beheben können, haben wir gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eine interne Meldestelle eingerichtet.

1. Was kann gemeldet werden?

Sie können Verstöße melden, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen.
Dazu gehören zum Beispiel:

  • Straftaten (z. B. Betrug, Korruption, Diebstahl).
  • Verstöße gegen Vorschriften zum Umweltschutz, Arbeitsschutz oder Datenschutz.
  • Bußgeldbewehrte Verstöße, die dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit dienen.

2. Wer kann melden?

Das Angebot richtet sich an alle Beschäftigten des BwSW, ehemalige Mitarbeiter, Bewerber sowie Partner und Dienstleister.

3. Wie kann ich eine Meldung abgeben?

Wir bieten Ihnen verschiedene Wege an, um sicher und auf Wunsch vertraulich Kontakt aufzunehmen.
Ihre Ansprechstellen sind:

  • Verantwortliche Person: Frau Selma Meltem Landwehr, Tel.: 0228-377 37 226
  • Stellvertretung: Frau Vanessa Sydow, Tel.: 0228-377 37 491
  • E-Mail: BwSWHinweisgeberstelle@bundeswehr.org
  • Post: Bundeswehr-Sozialwerk e.V., „Vertraulich – Meldestelle“, Postfach 15 01 65, 53040 Bonn
  • Persönlich: Auf Wunsch vereinbaren die zuständigen Personen ein vertrauliches Gespräch mit Ihnen.

4. Schutz und Vertraulichkeit

Ihre Identität wird vertraulich behandelt. Nur die ausdrücklich benannten zuständigen Personen haben Zugriff auf die Meldungen.

  • Schutz vor Repressalien: Das Gesetz verbietet jegliche Benachteiligung (z. B. Kündigung, Versagung einer Beförderung) aufgrund einer berechtigten Meldung.

5. Was passiert nach meiner Meldung?

  • Bestätigung: Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung.
  • Prüfung: Die Meldestelle prüft den Sachverhalt und leitet ggf. interne Ermittlungen ein.
  • Rückmeldung: Spätestens nach 3 Monaten informieren wir Sie über das Ergebnis oder den Stand der Maßnahmen.

Wichtiger Hinweis

Die interne Meldestelle ist für ernsthafte Hinweise gedacht. Eine bewusste Meldung falscher Informationen ist gesetzlich nicht geschützt und kann Konsequenzen haben.