Zuwendungen an das Bundeswehr-Sozialwerk e.V.

04. Juni 2021 News

Grenze für vereinfachte Zuwendungsbestätigung für Spenden von 200 auf 300 Euro angehoben

Wie alle Körperschaften genießen auch Vereine im Steuerrecht besondere Vorteile, wenn sie steuerbegünstigt sind - also einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck dienen.

So gilt seit dem 1. Januar 2021 unter anderem, dass die Grenze für die vereinfachte Zuwendungsbestätigung für Spenden von 200 auf 300 Euro angehoben wurde. Bis zu diesem Betrag ist keine Spendenbescheinigung erforderlich. Es genügen ein Kontoauszug und ein Beleg des Zuwendungsempfängers über die Berechtigung, Spenden entgegennehmen zu dürfen.

Das Bundeswehr-Sozialwerk e.V. ist als eingetragener Verein von der Körperschaftsteuer befreit, Spenden an das Bundeswehr-Sozialwerk e.V. sind daher steuerlich abzugsfähig.