Zahlungssystem im BwSW wird umgestellt

09. Juni 2026 Bereich Nord Bereich Ost Bereich Süd Bereich West

Paul der Bär erklärt, warum

Viele Wege führen bekanntlich nach Rom, aber auch zu einer Mitgliedschaft im gemeinnützigen Verein „Bundeswehr-Sozialwerk (BwSW) e.V.“.
So werden erste Kontakte zum BwSW meist bei öffentlichkeitswirksamen regionalen bzw. überregionalen Veranstaltungen geknüpft, an denen sich die Bundeswehr und das BwSW beteiligen. Aber auch Mundpropaganda führt häufig zu einer Mitgliedschaft. Aber egal wie – vor einem Beitritt zum BwSW muss eine „Beitrittserklärung“ ausgefüllt werden – digital oder per Hand. Neben den üblichen persönlichen Angaben wird auf dem Formular auch nach der Art der Beitragszahlung gefragt.

Hier habe ich zum einen die Möglichkeit, dass die Bezüge zahlende Stelle (Bundesverwaltungsamt für aktive Bundeswehrangehörige bzw. Generalzolldirektion für Versorgungsempfänger der Bundeswehr) den monatlichen Mitgliedsbeitrag einbehält und an das BwSW abführt.
Zum anderen kann ich mich aber auch für die Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats entscheiden. Dabei wird das BwSW von mir ermächtigt, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Diese beiden Zahlungsmethoden sind aktuell die gebräuchlichsten.

Ein kleiner Teil der Mitglieder des BwSW nutzt jedoch noch eine andere Methode: Sie zahlen ihre Beiträge noch per Überweisung. Bislang sprach nichts gegen dieses Verfahren. Allerdings wird im Zuge des BwSW-Projekts Wandel und Digitalisierung (Magazine 2/2023, S. 7 und 2/2024, S. 10, bzw. weiter unten auf dieser Seite "Ähnliche Artikel") das Zahlungssystem im Sozialwerk umgestellt. Dies ist erforderlich, um die Verwaltungsprozesse im BwSW effizienter und rechtssicher zu gestalten.

Ab dem Beitragsjahr 2027 erfolgt die Zahlung der Mitgliedsbeiträge ausschließlich über eine der folgenden Zahlungsarten:

  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Einzug über das Bundesverwaltungsamt (BVA)
  • Einzug über die Generalzolldirektion (GZD)

Eine Überweisung ist dann nicht mehr möglich!

Damit der Übergang reibungslos erfolgen kann, bitten wir Sie – falls noch nicht geschehen – das Download-Formular entsprechend auszufüllen und zeitnah an uns zurückzusenden. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Beitragszahlung auch ab 2027 ordnungsgemäß abgewickelt werden kann.

Bundeswehr-Sozialwerk e.V.
Zentraler Mitgliederservice
Zanderstr. 7
53177 Bonn