Wichtiger Hinweis zu Spenden für Hochwasseropfer
Steuerliche Erleichterungen für Spenden und Spendenaktionen
Für Spenden (auch bei Beträgen über 300 Euro), die bis zum 31. Oktober 2021 zur Hilfe in Katastrophenfällen (z.B. Hochwasser) auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt werden, reicht der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z.B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder auch PC-Ausdruck bei Online-Banking) eines Kreditinstitutes als Spendenquittung aus.