Unterstützung für Einsatzgeschädigte
Die Deutsche Härtefallstiftung hilft da, „wo der Dienstherr an seine Grenzen gelangt“
Von M.H.
Mit der Übergabe der Stiftungsurkunde durch die Bezirksregierung Köln hat die Deutsche Härtefallstiftung (DHS) am 31. Mai 2015 die Rechtsfähigkeit als Stiftung des Bürgerlichen Rechts erlangt und ist somit als Aktionspartner des Bundeswehr-Sozialwerks (BwSW) noch vergleichsweise jung an Jahren. Sie ist sowohl mildtätig als auch gemeinnützig tätig. Im Zentrum der Arbeit steht laut Satzung das Engagement für diejenigen, die durch den Dienst in der Bundeswehr geschädigt wurden. Als ranghöchster Soldat übernahm der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Eberhard Zorn, am 26. Oktober 2020 die Schirmherrschaft über die DHS.
Zur Historie der Stiftung gehört ein düsteres und nicht auszublendendes Kapitel innerhalb der Bundeswehr, welches in die achtziger Jahre zurückreicht. Damals waren die Gesundheitsrisiken durch die Arbeit mit Radargeräten noch nicht in der erforderlichen Weise im Bewusstsein verankert. Diese Geräte können eine gesundheitsbelastende Röntgenstrahlung verursachen, wenn sie nicht ausreichend abgeschirmt sind. Bekanntermaßen sind Radargeräte für die Arbeit der Bundeswehr aber unverzichtbar. Die tragische Folge war, dass viele – auch schwer – erkrankten und die Thematik auch durch die einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse, u.a. der Universität Witten-Herdecke, im Jahr 2001 endlich in den Fokus der öffentlichen Diskussion geriet. Der damalige Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping wollte diese Angelegenheit einschließlich der Entschädigungen daraufhin „großherzig, streitfrei und noch in diesem Jahr (2001)“ regeln, doch es blieb zunächst nur bei der Ankündigung. Der Nachweis einer Wehrdienstbeschädigung als Voraussetzung für die Anerkennung nach dem Soldatenversorgungsgesetz erwies sich aber Jahrzehnte nach Ausbruch der Krankheit als äußerst schwierig, sodass viele Anträge zurückgewiesen wurden. Auch der Bericht einer Expertenkommission und die Forderung nach einer Beweislastumkehr stellten sich für die Betroffenen als wenig zielführend heraus. Erst als die Politik tätig wurde und die Gründung eines Entschädigungsfonds vorantrieb, wurde schließlich am 22. Mai 2012 die „Treuhänderische Stiftung zur Unterstützung besonderer Härtefälle in der Bundeswehr und Nationalen Volksarmee“ gegründet und mit 5 Millionen Euro ausgestattet.
„Mut, Würde und Gerechtigkeit“ für Betroffene
Handelte es sich anfangs noch hauptsächlich um Hilfen für Radarstrahlengeschädigte, so wurde das Angebot an Unterstützungsleistungen im Laufe der Zeit deutlich vergrößert. Dazu zählen vor allem einsatzbedingte psychische Erkrankungen. Für diese Betroffenen und ihre Angehörigen sieht sich die DHS zuständig, sofern den Belangen nicht auf der Grundlage von bestehenden Gesetzen und Regelungen entsprochen werden kann. Auch die Arbeit mit Versehrten bildet einen weiteren Schwerpunkt der Förderung. Konkretisieren lässt sich das beispielsweise mit der Beschaffung behindertengerechter Sportgeräte oder Therapiehilfen, auch in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Sportmedizin und der Sportschule der Bundeswehr. Insgesamt kann sich die Arbeit des DHS durchaus sehen lassen. „Ende Januar 2021 waren 725 Anträge abgeschlossen und eine Gesamtsumme von rund 10,4 Millionen Euro an die Antragsteller ausbezahlt.“ Darunter waren 314 Radarstrahlen- und 260 PTBS-Geschädigte (Posttraumatische Belastungsstörung) sowie 151 Betroffene mit anderen gesundheitlichen Schäden, wie der Vorstandsvorsitzende Oberst a.D. Bernhard Gertz bilanziert.
Auch die Wehrbeauftragte Eva Högl würdigte die wichtige Funktion der DHS anlässlich ihres Jahresberichts in 2020, indem sie die hohe Komplexität der zu betreuenden Einzelfälle betonte: „Wo der Dienstherr an seine Grenzen gelangt, kann die Härtefallstiftung nachhaltig helfen.“ In eine ähnliche Richtung gehen die Feststellungen von MdB und Stiftungsmitglied Dr. Karl-Heinz Brunner, der darauf hinweist, dass die DHS „Aufgaben und Leistungen übernimmt, die der Dienstherr teilweise aus rechtlichen Gründen nicht erbringen kann.“ Somit sei es die DHS, die „ohne großes Aufsehen in den letzten Jahren vielen Soldatinnen und Soldaten wieder Mut und Würde verliehen, ja sogar Gerechtigkeit geschaffen“ habe.
In der Tat arbeitet die Geschäftsstelle der DHS ohne großes Aufsehen eng zusammen mit Partnern wie dem Bundeswehr-Sozialwerk und betreut die Betroffenen von Anfang an kompetent: von der Antragstellung bis zur Entscheidung, die oftmals eine zeitintensive Detailrecherche angesichts der Komplexität von Erkrankung und Fallverlauf erfordert.
Das BwSW verbindet eine enge Kooperation mit der DHS. Gerade in der herausfordernden Pandemiezeit hat diese zuverlässige Partnerschaft viel zur Aufrechterhaltung der rein spendenfinanzierten „Aktion Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien des BwSW“ beigetragen. Allein in 2020 stellte die DHS hierfür eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung. Die schnelle und unbürokratische Hilfe wird auch weiterhin nicht nur Idee, sondern Auftrag der DHS sein.