Superwahljahr 2026
Wie funktioniert das mit den Wahlen?
Wer oder was wird eigentlich gewählt?
Dies erklärt BwSW-Maskottchen „Paul der Bär“
Wie unser Bundesvorsitzender Bernd Krämer bereits in seinem Vorwort im Magazin 1/2026 angekündigt hat, ist das Jahr 2026 ein wichtiges Wahljahr für das BwSW!
Demokratie in einem Verein?
Auf jeden Fall! Demokratische Mitwirkung ist ein zentrales Prinzip im BwSW. Die Satzung des Vereins legt klar fest, wer was und wen wählt, wann gewählt wird und wie die Vertretung der Mitglieder organisiert ist.
Wie oft wird gewählt?
Die Organe des Sozialwerks werden alle vier Jahre neu gewählt. Dieses feste Wahlintervall sorgt für Kontinuität, aber auch für regelmäßige Erneuerung und Kontrolle.
Müssen alle Mitglieder zu einer Wahl gehen?
Nein, nicht jedes Mitglied muss zu einer Wahl gehen! In der Satzung des BwSW ist geregelt, dass Delegierte gewählt werden und diese die Stimmen einer größeren Anzahl von Mitgliedern in einer Stimme bündeln. So bleibt der Verein trotz seiner Größe demokratisch handlungsfähig.
Welche Wahl ist die wichtigste Wahl?
Grundsätzlich ist jede Wahl wichtig! Das höchste Organ im BwSW ist die Bundesversammlung, in der im November 2026 u.a. folgende Positionen durch eine Wahl besetzt werden:
- Bundesvorsitzende/-r
- Drei stellvertretende Bundesvorsitzende
- Beisitzende des Bundesvorstands
- Ehrenrat
- Kassenprüfende und
- Präsidium der Bundesversammlung.
Bis dahin finden aber noch ganz viele Wahlen statt, in denen festgelegt wird, wer an der Bundesversammlung teilnehmen wird.
Wann und wen kann ich denn wählen?
Wir fangen zuerst einmal auf der lokalen Ebene an:
Regionalstellen – Organisation im lokalen Rahmen:
Sie sind ein eigenständiges Organ des Sozialwerks. Die Positionen in einer Regionalstellenleitung werden gewählt durch die:
Regionalversammlung – Mitbestimmung auf lokaler Ebene:
Sie besteht aus allen Mitgliedern einer Regionalstelle. Ihre Größe hängt von der Mitgliederzahl ab. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören:
- Wahl der Leitung der Regionalstelle
- (Leiterin/Leiter und Stellvertreter/-in)
- Wahl der Beisitzenden und
- Wahl der Delegierten für die Bundesversammlung.
Damit ist die Regionalversammlung ein zentraler Baustein der demokratischen Mitwirkung im BwSW.
Bereichsvorstand – Organisation auf Bereichsebene:
Die Bereichsvorstände Nord, Ost, Süd, West bestehen aus je neun Mitgliedern:
- Der/Dem Bereichsvorsitzenden
- Zwei stellvertretenden Vorsitzenden (zivil und militärisch)
- Sechs Beisitzenden
Bereichsversammlung – Verbindung zur Bundesebene:
Die vier Bereichsversammlungen Nord, Ost, Süd, West bestehen jeweils aus den Mitgliedern des Bereichsvorstands und den Leitenden der Regionalstellen. Darüber hinaus werden pro 500 Mitglieder einer Regionalstelle eine weitere delegierte Person in die Bereichsversammlung entsendet. Zu den wichtigsten Aufgaben der Bereichsversammlung gehören:
- Die Entgegennahme des Geschäftsberichts des Bereichsvorstands und des Kassenberichts
- Entlastung des Bereichsvorstands
- Wahl der/des Bereichsvorsitzenden
- Wahl der beiden stellvertretenden Vorsitzenden (zivil und militärisch)
- Wahl der sechs Beisitzenden, der Delegierten und Ersatzdelegierten für die Bundesversammlung.
Wie geht es mit dem Superwahljahr 2026 weiter? Das erklärt Paul im nächsten Magazin.
Text: BwSW