Superwahljahr 2026 – Teil 3

01. September 2026 Bereich Nord Bereich Ost Bereich Süd Bereich West

Wie läuft die Bundesversammlung eigentlich ab?

In den letzten beiden Magazinen hat Paul erklärt, wer in die Bundesversammlung gewählt wird und wie sie sich zusammensetzt. Was passiert eigentlich an dem Tag, an dem sich Delegierte, Bundesvorstand und Bereichsvorstände zur Bundesversammlung treffen?

Wie beginnt die Versammlung?

Bevor die Bundesversammlung stattfinden kann, muss der Bundesvorstand die Bundesversammlung mindestens einen Monat vorher einberufen und die Tagesordnung übersenden. Grundsätzlich findet die Bundesversammlung in Präsenz statt, in Ausnahmefällen ist eine virtuelle oder hybride Form möglich. Nachdem der Bundesvorsitzende die Bundesversammlung eröffnet hat, wird aus dem Kreis der Delegierten ein Präsidium gewählt: Eine/n Präsidentin/Präsidenten der Bundesversammlung und zwei Stellvertretende. Die/der Präsidentin/Präsident leitet die Bundesversammlung und übernimmt das Hausrecht.

Was passiert, nachdem die/der Präsidentin/Präsident die Leitung übernommen hat?

Folgende Punkte werden geprüft:

  • Wurde fristgerecht eingeladen?
  • Ist die Tagesordnung vollständig?
  • Sind genug stimmberechtigte Delegierte anwesend?

Sind mindestens die Hälfte aller Stimmberechtigten anwesend, gilt die Versammlung gem. Satzung BwSW als beschlussfähig.

Steht die Tagesordnung schon fest?

Nicht ganz – die endgültige Tagesordnung wird zu Beginn der Versammlung noch einmal durch Beschluss festgelegt. Wer kurzfristig einen Punkt ergänzen möchte, kann das per Dringlichkeitsantrag tun – allerdings nur schriftlich und mit der Unterschrift von mindestens einem Viertel der anwesenden Stimmberechtigten. Ausnahme: Über Satzungsänderungen kann nicht spontan entschieden werden – sie müssen bereits zwei Monate vorher angemeldet sein.

Warum gibt es die Bundesversammlung eigentlich und was wird dort besprochen?

Die Bundesversammlung findet alle vier Jahre statt. Über alles, was in den vergangenen vier Jahren seit der letzten Bundesversammlung passiert ist, wird berichtet, mit dem Ziel, dass der Bundesvorstand am Ende seiner Legislaturperiode durch die Delegierten entlastet wird.

Wofür ist die Bundesversammlung sonst noch zuständig?

Die Bundesversammlung ist zuständig für

  • die Angelegenheiten des Sozialwerks und seiner Geschäftsführungen von grundsätzlicher Bedeutung
  • Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichts
  • Feststellung der Jahresrechnung
  • Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Ehrenrates
  • Entlastung des Bundesvorstands
  • Wahl der/des Bundesvorsitzenden, zwei der drei Stellvertretenden und von vier Beisitzenden
  • Wahl von potentiellen Nachrückenden auf eine Vorschlagsliste
  • Wahl der/des Ehrenvorsitzenden und vier Beisitzenden
  • Wahl von vier Kassenprüfenden und zwei Ersatzkassenprüfenden
  • Ernennung zum Ehrenmitglied des Vereins
  • Ernennung zur/zum Ehrenvorsitzenden des Vereins
  • Änderung der Satzung
  • alle anderen, nach der Satzung zugewiesenen Angelegenheiten.

Nachdem alle Berichte vorgetragen und erläutert worden sind, kommt es zu dem wichtigsten Teil für den bisherigen Bundesvorstand: Die Entlastung des Bundesvorstands.

Sind mehr als die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für die Entlastung, wird der Bundesvorstand insgesamt entlastet.

Wann kommt denn jetzt endlich die Wahl in unserem Superwahljahr?

Jetzt kommt der Teil, auf den im Superwahljahr 2026 besonders viele warten: Die Wahl der Mitglieder des neuen Bundesvorstands!

Gewählt werden:

Für den Bundesvorstand:

  • eine/ein Bundesvorsitzende/r
  • zwei von drei Stellvertretenden Bundesvorsitzenden
  • vier Beisitzende
  • potentielle Nachrückende auf eine Vorschlagsliste

Für den Ehrenrat:

  • eine/ein Ehrenvorsitzende/r und vier Beisitzende

Für die Kassenprüfung:

  • vier Kassenprüfende und zwei Ersatzkassenprüfende

Gut zu wissen

Die genauen Spielregeln für Wahlen – etwa wie Wahlvorschläge eingebracht werden, wann geheim mit Stimmzetteln abgestimmt wird oder wie eine Stichwahl im Detail funktioniert, stehen nicht in der Satzung selbst, sondern in einer eigenen Versammlungsordnung, die der Bundesvorstand beschlossen hat.

Ist der Bundesvorstand danach komplett?

Fast! Zwei der drei Stellvertretenden werden direkt von der Bundesversammlung gewählt. Die/den Dritte/n bestimmt der neue Bundesvorstand kurz danach aus seiner eigenen Mitte – in einer eigenen, ersten Sitzung direkt im Anschluss an die Bundesversammlung.

Drei weitere Beisitzende des Bundesvorstands sind dienstlich bestellt und bleiben auch nach der Wahl der übrigen Mitglieder des Bundesvorstands im Amt.

Was passiert mit den Ergebnissen?

Über die gesamte Versammlung wird ein Protokoll geführt, das von der Präsidentin/vom Präsidenten und einer/m Protokollführenden unterzeichnet wird.

Alle Delegierten erhalten es innerhalb von sechs Monaten. Wer mit einer Wahl oder einem Beschluss nicht einverstanden ist, kann innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch beim Ehrenrat einlegen.

Das war es nun erst einmal mit dem Superwahljahr 2026! Jetzt warten wir nur noch auf die Ergebnisse der Wahl.

Die Bundesversammlung findet vom 10. bis 12. November 2026 in Berlin statt.

Text und Bild: BwSW