Superwahljahr 2026 – Teil 2

17. Juli 2026 Bereich Nord Bereich Ost Bereich Süd Bereich West

Paul erklärt die

Zusammensetzung und Aufgaben der Bundesversammlung des BwSW

Die Bundesversammlung ist das höchste Organ im Bundeswehr-Sozialwerk und dort wird der organisatorische Rahmen und die strategische Ausrichtung des Bundeswehr-Sozialwerks festgelegt.

Aus wem besteht die Bundesversammlung?

Die Bundesversammlung besteht gem. § 10 der Satzung BwSW aus:

  • den Mitgliedern des Bundesvorstands
  • den Bereichsvorständen
  • den Delegierten der Bereiche

Die genaue Anzahl der Delegierten hängt dabei von der Mitgliederanzahl in den Bereichen zu einem bestimmten Zeitpunkt ab.

Was sind die Aufgaben der Bundesversammlung?

Die Bundesversammlung ist gem. § 10 der Satzung BwSW zuständig für:

  • Angelegenheiten des Sozialwerks und dessen Geschäftsführungen von grundsätzlicher Bedeutung
  • Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichts
  • Feststellung der Jahresrechnungen
  • Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Ehrenrats
  • Entlastung des Bundesvorstands
  • Wahl der/des Bundesvorsitzenden
  • Wahl von zwei der drei Stellvertretenden der/des Bundesvorsitzenden. Die/der dritte Stellvertretende wird aus der Mitte des Bundesvorstands gewählt.
  • Wahl von vier Beisitzenden des Bundesvorstands
  • Wahl von potentiellen nachrückenden Personen von ausscheidenden Mitgliedern des Bundesvorstands während einer Legislaturperiode auf eine Vorschlagsliste
  • Wahl der/des Ehrenratsvorsitzenden und vier Beisitzenden
  • Wahl von vier kassenprüfenden Personen und zwei Ersatzpersonen
  • Ernennung zum Ehrenmitglied des Vereins
  • Ernennung zur/zum Ehrenvorsitzenden des Vereins
  • Änderung der Satzung nach Maßgabe von § 10 Abs. 5 Satzung BwSW
  • alle nach der Satzung der Bundesversammlung zugewiesenen Angelegenheiten (z.B. in § 8 Abs. 2 Satzung BwSW der räumliche Zuschnitt der vier Bereiche des Sozialwerkes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland)

Text: BwSW