Reisegutscheine des Bundeswehr-Sozialwerks länger gültig
Gültigkeit um ein Jahr verlängert
Das Bundeswehr-Sozialwerk stellt für bestimmte Anlässe unterschiedliche Reisegutscheine aus für einen Aufenthalt in einer Ferienanlage des Sozialwerks nach Wahl. Diese Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren nach Ausstellung. Sie gelten nicht für Sonderreisen, eine Barauszahlung ist nicht möglich. Darüber hinaus ist ein Aufenthalt in einer Ferienanlage in den Weihnachts- und Sommerferien nur im Rahmen freier Kapazitäten möglich.
Corona bedingt war eine Einlösung eines solchen Gutscheins im Jahr 2020 nur sehr eingeschränkt möglich, für das laufende Jahr kann noch keine Prognose abgegeben werden. Aus diesen Gründen hat das Bundeswehr-Sozialwerk entschieden, die Gültigkeitsdauer der Reisegutscheine ab sofort um 1 Jahr zu verlängern.