Neues vom Campingpark Rügen
Ab 2027 werden die Dauerstellplätze neu vergeben
Unser Campingpark Rügen an der Binzer Bucht erfreut sich Jahr für Jahr großer Beliebtheit bei unseren Mitgliedern. Insbesondere in den Sommermonaten ist der Campingplatz mit eigenen Zugängen zum feinen Ostseestrand geradezu ein Paradies für Familien mit Kindern. Aber auch für alle, die Ruhe und Entspannung suchen oder die Insel Rügen erkunden möchten, bietet sich dieser naturbelassene Campingplatz mit seinen Stellplätzen für Wohnwagen, Wohnmobile und Zelte, aber auch mit seinen Bungalows und Mobilheimen als ein tolles Urlaubsdomizil an.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Dauerstellplätzen hat sich das Bundeswehr-Sozialwerk dazu entschieden, die Dauerstellplätze für eine Gesamtmietdauer von maximal fünf Jahren neu zu vergeben. Mit dieser Entscheidung haben mehr Mitglieder die Möglichkeit, den Campingplatz als Dauercamper zu nutzen. Der neue Turnus beginnt am 1. April 2027.
Die Campingsaison beginnt am 1. April und endet am 31. Oktober eines jeden Jahres und verlängert sich um jeweils ein Jahr bis zu maximal fünf Jahren, wenn nicht zum Saisonende gekündigt wird. Die Gebühr für einen Stellplatz beträgt pro Saison 930 Euro. Bei Zusage wird der Stellplatz zum Saisonbeginn vor Ort zugewiesen. Der Wohnwagen mit Vorzelt kann nach der Saison vom 1. November bis 31. März für eine Überwinterungsgebühr in Höhe von 60 Euro auf dem Stellplatz verbleiben.
Sollten Sie Interesse an einem Dauerstellplatz haben, können Sie sich ab sofort mittels eines Fragebogens bewerben. Den Fragebogen erhalten Sie per Mail unter bwswteamnord@bundeswehr.org oder telefonisch unter 0511/284 3306. Den ausgefüllten Fragenbogen senden Sie uns bitte bis zum 16. April 2026 zurück.
Nach diesem Stichtag werden die Fragebögen ausgewertet und die Zuteilung erfolgt bis spätestens zum 31. Mai 2026 nach einem festgelegten Punktesystem. Hier werden soziale Kriterien wie beispielsweise Einkommen, Anzahl der Kinder oder Einsatzschädigung/Schwerbehinderung berücksichtigt. Für Mitglieder, die keine Zusage erhalten, besteht die Möglichkeit, auf einer Warteliste geführt zu werden, um dann ggf. innerhalb der 5-Jahresfrist bei etwaigen Kündigungen einen Platz nachzubesetzen. Nach fünf Jahren wird eine neue Ausschreibung erfolgen.
Auch wenn bei der Vergabe Familien mit Kindern besonders berücksichtigt werden, wird eine entsprechende Anzahl von Stellplätzen auch für Bewerber ohne Kinder zu Verfügung stehen.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bereichsgeschäftsführung Nord in Hannover gerne zur Verfügung.
Text: BwSW