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06. Januar 2026 Bereich Nord Bereich Ost Bereich Süd Bereich West

Werbeprämie unterliegt der Steuerpflicht

Sie sind zufrieden mit Ihrer Mitgliedschaft im Bundeswehr-Sozialwerk e.V. (BwSW)?
Dann empfehlen Sie uns doch ganz einfach weiter und sichern sich gleichzeitig eine attraktive Werbeprämie. Denn wer für das BwSW neue beitragspflichtige Mitglieder gewinnt, kann eine Werbeprämie in Höhe von 10 Euro pro geworbenem Neumitglied erhalten.
Dies ist als ein Dankeschön des gemeinnützigen Vereins für engagierte Mitglieder zu verstehen, aktiv Mitglieder zu werben und damit das BwSW weiter voranzubringen. Denn eine starke Solidargemeinschaft lebt von einer großen Anzahl von Mitgliedern und Unterstützenden.

Gut gemeinter Ratschlag

Aber Achtung! Bitte vergessen Sie nicht, dass sich auch das Finanzamt für diese „Zusatzeinnahmen“ interessieren könnte. Daher insbesondere für die fleißig Werbenden unser Rat: Diese Prämien für die Mitgliederwerbung bei der Jahressteuererklärung angeben. So gehen Sie möglichen Problemen mit dem Fiskus von vornherein aus dem Weg.
Im Zweifelsfalle hilft auch eine freundliche Anfrage bei Ihrer Steuerberatung, um „auf Nummer sicher zu gehen“. Diese kann Sie beraten, inwieweit diese Werbeprämien Auswirkungen auf Ihre Einkommensteuer haben oder ob sie innerhalb der Freigrenze liegen (§ 22 Nr. 3 EStG).

Text: BwSW