Kontingentbuchungen Sommerferien 2025
Hinweise und Wissenswertes
Im Reisezeitraum 28. Juni bis 6. September 2025 wird erfahrungsgemäß die Nachfrage an Urlaubsplätzen wieder besonders groß sein. Vor allem Familien mit Kindern sind auf diesen Zeitraum angewiesen, da dann alle Bundesländer Sommerferien haben.
Das Bundeswehr-Sozialwerk möchte Familien, aber auch Menschen mit Beeinträchtigungen in besonderem Maße unterstützen und stellt daher in dieser Zeit Wohneinheiten als entsprechende Kontingente zur Verfügung:
Kontingentzeitraum: 28. Juni bis 6. September 2025
Anmeldezeitraum: 15. November 2024 bis 30. April 2025
Kontingent „Barrierearme Unterkünfte“
Hier sind Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen kontingentberechtigt.
Kontingent „Familienunterkünfte“
Für Familien geeignete Wohneinheiten (Ferienwohnungen, Familienzimmer, kombinierbare Unterkünfte) können ausschließlich von Familien mit kindergeldberechtigten Kindern gebucht werden, da diese in der Regel auf die Ferienzeiträume angewiesen sind.
Kontingent „Unterkünfte für alle Zielgruppen“
Diese Wohneinheiten stehen allen Mitgliedern zur Verfügung.
Voraussetzung für eine Kontingentbuchung
- Die Anmeldung einer Reise muss schriftlich erfolgen
- Kontingentberechtigt sind ausschließlich Anträge mit entsprechendem Nachweis der Begünstigung
- Antragstellung innerhalb des Anmeldezeitraums
Ein Beispiel:
Möchte ein kinderloses Paar oder eine Einzelperson eine Unterkunft im „Haus Norderoog“ buchen, so wird diese aus dem Kontingent „Unterkünfte für alle Zielgruppen“ gebucht. Ist dieses Kontingent bereits erschöpft, kann außerhalb des Kontingentzeitraumes gebucht oder nach dem 30. April 2025 erneut angefragt werden. Noch verfügbare Unterkünfte aus den anderen Kontingenten können erst dann gebucht werden.