Kontingentbuchungen Sommerferien 2023
Hinweise und Wissenswertes
Von BwSW
Im Reisezeitraum 22. Juni 2023 bis zum 9. September 2023 wird erfahrungsgemäß die Nachfrage an Urlaubsplätzen wieder besonders groß sein. Vor allem Familien mit Kindern sind auf diesen Zeitraum angewiesen, da dann alle Bundesländer Sommerferien haben.
Das Bundeswehr-Sozialwerk möchte Familien, aber auch Menschen mit Beeinträchtigungen in besonderem Maße unterstützen und stellt daher in dieser Zeit Wohneinheiten als entsprechende Kontingente wie folgt zur Verfügung:
Voraussetzung für eine Kontingentbuchung
- Die Anmeldung einer Reise muss schriftlich erfolgen
- Kontingentberechtigt sind ausschließlich Anträge mit Nachweis der Begünstigung
- Anmeldezeitraum ist der 15. November 2022 bis 30. April 2023
Kontingent „Familienunterkünfte“
Für Familien geeignete Wohneinheiten (Ferienwohnungen, Familienzimmer, kombinierbare Unterkünfte) können ausschließlich von Familien mit kindergeldberechtigten Kindern gebucht werden, da diese in der Regel auf die Ferienzeiträume angewiesen sind.
Kontingent „Barrierearme oder – freie Unterkünfte“
Hier sind Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen kontingentberechtigt.
Kontingent „Unterkünfte für alle Zielgruppen“
Diese Wohneinheiten stehen allen Mitgliedern zur Verfügung.
Möchte zum Beispiel ein kinderloses Paar oder eine Einzelperson eine Unterkunft im „Haus Norderoog“ buchen, so wird diese aus dem Kontingent „Unterkünfte für alle Zielgruppen“ gebucht. Ist dieses Kontingent bereits erschöpft, kann außerhalb des Kontingentzeitraumes gebucht oder nach dem 30. April 2023 erneut angefragt werden. Noch verfügbare Unterkünfte aus den anderen Kontingenten können dann gebucht werden.