Grüner Vorteil im Bundeswehr-Sozialwerk
Neue Gästekarten sorgen für bessere steuerliche Unterscheidung
Seit Herbst 2019 wurde sukzessive ein neues Kassensystem in den deutschen Ferienanlagen des Bundeswehr-Sozialwerks eingeführt. Damit ist es nun möglich, die Leistungen an die Gäste steuerlich genauer zu unterscheiden. Die gesetzlich vorgeschriebene Umstellung auf elektronische Registrierkassen bietet somit dem Bundeswehr-Sozialwerk e.V. große Vorteile. Eine pauschal berechnete Steuerlast wird zugunsten einer für den jeweiligen Gast zutreffenden Steuerlast abgelöst.
Das Bundeswehr-Sozialwerk muss aufgrund seines Status als gemeinnütziger Verein unterscheiden, ob seine Gäste den immens wichtigen Nachweis der Begünstigung erbracht haben oder nicht. Für die Leistungen an die Gäste mit Nachweis müssen keine Steuern abgeführt werden, für die übrigen müssen mindestens 7 % berechnet werden.
Verlust der Gemeinnützigkeit droht
Gäste ohne Nachweis der Begünstigung müssen derzeit einen 7%-igen Aufschlag auf den Reisepreis entrichten. Dies entspricht dem Steueranteil, den das Bundeswehr-Sozialwerk an die Finanzverwaltung abtreten muss. Das Sozialwerk hat hierdurch keinen Vorteil, sondern eher einen Nachteil: Seine Quote an begünstigten Gästen sinkt! Wird nicht eine Quote von jährlich mindestens 2/3 erreicht, verliert das Sozialwerk seinen wichtigen Status der Gemeinnützigkeit.
Durch das neue Kassensystem kann die unterschiedliche Steuerlast des Sozialwerks auch über die Preise in den deutschen Ferienanlagen abgebildet werden. Daher werden ab 2021 die Aufschläge für Nicht-Begünstigte Gäste in den deutschen Ferienanlagen ebenfalls bei den Preisen für Getränke und Speisen erhoben.
Grüne Karte - Grüner Vorteil
Zur besseren steuerlichen Unterscheidung wurden neue farbige Gästekarten eingeführt.
Die grüne Gästekarte steht für die Vorteilspreise des Bundeswehr-Sozialwerks. So kostet beispielsweise ein Mineralwasser für einen begünstigten Reisenden 1,00 Euro.
Bei Gästen mit roter Karte wird auf die begünstigten Vorteilspreise ein Aufschlag von 7 % abzuführende Steuer erhoben. Hier wäre für das gleiche Mineralwasser aufgerundet 1,10 Euro zu zahlen.
Diese Mehrkosten entsprechen dem Anteil an Steuern, der nicht beim Sozialwerk verbleibt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der geringe Gewinnaufschlag, den das Sozialwerk verwendet, nicht teilweise oder vollständig durch die abzuführenden Steuern vermindert wird.
Externe Gäste, also Reisende ohne Übernachtung, erhalten eine orangene Gästekarte. Sie müssen auf die begünstigten Vorteilspreise ein Aufschlag von 25 % abzuführende Steuer entrichten. Für das gleiche Mineralwasser wären in diesem Fall 1,25 Euro zu zahlen. Einen 40 %-igen Aufschlag müssen externe Gäste aufgrund des höheren Personalaufwands für die Bereitstellung von Speisen zahlen.
Profitieren Sie weiterhin von den günstigen Preisen
Um weiterhin von der günstigsten Variante der Preise profitieren zu können, bittet das Sozialwerk seine Mitglieder um Unterstützung. Reichen Sie mit Ihrer Reiseanmeldung gleich den Nachweis der Begünstigung ein. Damit leisten Sie zum einen Ihren Beitrag zum Fortbestand des Sozialwerks und zum anderen profitieren Sie zugleich von den günstigen, steuerfreien Zimmerpreisen sowie günstigen Preisen während Ihres Aufenthalts in den Ferienanlagen.
Das Bundeswehr-Sozialwerk bedankt sich schon jetzt im Voraus für Ihre Unterstützung und wünscht einen angenehmen Aufenthalt in seinen Ferienanlagen.