Die Spendenkonten des Bundeswehr-Sozialwerks

01. Dezember 2021 News Bereich Nord Bereich Ost Bereich Süd Bereich West Aktion-Sorgenkinder Berichte

Ihre Spenden helfen

Familie Müller freut sich auf einen Festtag in diesem Jahr. Die Eheleute Müller können im Sommer 2020 auf 50 gemeinsame Ehejahre zurückblicken. Gerne denken Sie an die Höhen und Tiefen des Lebens zurück und möchten mit ihrer großen Familie und ihrem Freundeskreis diesen besonderen Tag feiern. Aber… bitte keine Geschenke! Wir haben doch schon alles.

Vater Müller war bei der Bundeswehr und ist mit dem Bundeswehr-Sozialwerk e.V. eng verbunden, da die Familie schon einige Urlaube in den Ferienanlagen des Vereins verbrachte. Es gibt doch da die „Aktion Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien des BwSW“ oder gibt es noch weitere Möglichkeiten, den Verein und seine Aufgaben zu unterstützen? Das wäre doch etwas anstatt Geschenke.

Ja, das Bundeswehr-Sozialwerk hat nicht nur das Spendenkonto für die „Aktion Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien des BwSW“, sondern noch weitere Spendenkonten. Aber wofür stehen diese Konten?

Spendenkonto Bundeswehr-Sozialwerk (DE18 3705 0198 0000 0376 30)

Spenden, die auf diesem Konto eingehen, unterstützen die gesamte Leistungspalette des Vereins.

Mit vielen ansprechenden Urlaubsangeboten für jede Lebenslage, jedes Alter, für Alleinreisende und Gruppen, für Familien und Junggebliebene, Junge Erwachsene und Senioren sowie Kinder- und Jugendliche hat das Bundeswehr-Sozialwerk einiges zu bieten. Viele der organisierten Freizeiten sind bezuschusst, so dass tolle Ferien zu einem günstigen Preis ermöglicht werden.

Spendenkonto „Aktion Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien des BwSW“ (DE85 3705 0198 0000 0627 11)

Zur Betreuung von körperlich und/oder geistig beeinträchtigten Kindern von Soldaten und zivilen Beschäftigten der Bundeswehr wurde 1973 vom damaligen Bundesvorsitzenden des Bundeswehr-Sozialwerks, Oberstleutnant a.D. Hans Körber, die „Aktion Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien des BwSW“ ins Leben gerufen. Eine Sonderaktion, die dort eine Lücke füllt, wo der Staat nicht einspringt. Ein Anruf, ein Hinweis genügt!

Durch den engen Kontakt zu den Sozialdiensten der Bundeswehr hat das Bundeswehr-Sozialwerk die Möglichkeit, direkt mit den betroffenen Familien Kontakt aufzunehmen. Dabei wird überlegt, ob körperlich und/oder geistig Beeinträchtigte an einer der jährlich stattfindenden Freizeiten für Menschen mit Beeinträchtigung teilnehmen können oder besser einen Zuschuss erhalten, damit sie im Kreise der Familie einen Urlaub verbringen können. Aber auch Einzelzuschüsse werden in begründeten Fällen gezahlt.

Dabei gilt die besondere Aufmerksamkeit den Kindern, deren Notlage sich aus dem Einsatzprofil der Bundeswehr ergeben hat. Dies schließt im Einzelfall die Unterstützung von Erwachsenen nicht aus.

Spendenkonto „Aktion Unvergessen“ (DE31 3705 0198 0000 3013 33)

Auf Initiative der Einsatzredaktion von Radio Andernach wurde während der Mission in Afghanistan die „Aktion Unvergessen“ ins Leben gerufen.

Wenn Sie über Radio Andernach grüßen, können Sie gleich dreifach Gutes tun. Mit Ihrer Botschaft und Ihrem Musikwunsch erfreuen Sie mindestens einen Menschen im Einsatz. Mit Ihrer Spende helfen Sie vielen einsatzgeschädigten Kameraden und deren Familien. Dank Ihnen bleiben sie "Unvergessen". Radio Andernach sendet den Gruß, spielt den Musikwunsch und nennt sie auf Wunsch gerne als Spender.
Durch das Bundeswehr-Sozialwerk werden insbesondere einsatzgeschädigte Soldaten unterstützt, die mit den Folgen des Einsatzes nachhaltig zu kämpfen und sowohl körperliche als auch Verletzungen an der Seele (PTBS) erlitten haben.

Auch der Erlös aus den „Hundekalendern“ der Diensthundeschule der Bundeswehr in Ulmen fließt auf dieses Spendenkonto. 

Aber seien Sie sicher: Egal auf welches Konto Sie spenden, Sie spenden immer richtig. Sie Spenden für das Bundeswehr-Sozialwerk.

Ihr

Bundeswehr-Sozialwerk

Hinweis

Bis zu einer Spende von 300,00 € gilt, dass das Bundeswehr-Sozialwerk e.V., Ollenhauerstraße 2, 53113 Bonn, gemäß Bescheid vom 13.09.2021 des Finanzamtes Bonn-Innenstadt, Steuer-Nr. 205/5783/1248, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit ist. Spenden an das Bundeswehr-Sozialwerk e.V. sind gemäß § 10 Abs. 1 EStG abzugsfähig.

Das Bundeswehr-Sozialwerk e.V. bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Wohlfahrtswesens im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO verwendet wird.

Ab 300,00 € Spende oder auf gesonderten Wunsch wird Ihnen eine Spendenquittung zugesandt.

Hier können Sie sich die Bestätigung für das Finanzamt über eine Zuwendung an das Bundeswehr-Sozialwerk e.V.  herunterladen.