Die helfende Hand als visualisierte Leitidee
Das Soldatenhilfswerk der Bundeswehr hilft seit mehr als einem halben Jahrhundert
Von M.H.
Das Emblem der vier verschränkten Hände im Zeichen des Soldatenhilfswerks der Bundeswehr (SHWBw) steht für kameradschaftlichen Zusammenhalt und Hilfe, die dem unverschuldet in Not Geratenen geboten wird. Wie vielen wurde diese helfende Hand in einer schwierigen Lebenssituation schon gereicht? In 2007, dem 50. Gründungsjubiläum, hatte das SHWBw bereits Spenden im Wert von über 25 Millionen Euro gesammelt. Bis zu diesem Zeitpunkt kamen knapp 34.000 unverschuldet in Not geratenen Soldatinnen und Soldaten sowie deren Angehörigen finanzieller und seelischer Beistand zugute.
Die Devise: „Doppelt gibt, wer schnell gibt“
Angesichts eines erweiterten Aufgabenspektrums und neuer Herausforderungen an die Bundeswehr als Einsatzarmee haben sich die Risiken für Soldatinnen und Soldaten gegenwärtig nicht verringert. Im Gegenteil, die Arbeit des SHWBw ist unverzichtbarer denn je, auch wenn konzediert werden kann, dass es hinsichtlich der gesetzlichen Versorgungsleistungen Verbesserungen gibt. Dabei sind die unbürokratischen Unterstützungsleistungen des Hilfswerks so vielfältig, wie es die Schicksalsschläge erfordern, mit denen sich die Betroffenen konfrontiert sehen. Das können - beispielsweise – die behindertengerechte Ausstattung einer Wohnung oder eines Fahrzeugs, das therapeutische Sportgerät, die teure Behandlung oder die hohen Reisekosten für Familienangehörige im Zusammenhang mit Krankenhaus- oder Reha-Besuchen sein.
Der Generalinspekteur der Bundeswehr und Schirmherr des SHWBw Eberhard Zorn bewertet die finanzielle Unterstützung als „gelebte und praktizierte Kameradschaft“, die umso bedeutender und wichtiger sei, da Soldatinnen und Soldaten stets berücksichtigen müssten, „dass es wirklich jederzeit jeden von uns treffen kann.“ Woher kommen die finanziellen Mittel, die dazu beitragen, Not vor Ort zu lindern? Sie generieren sich aus Spenden, denn das Hilfswerk erhält keine öffentlichen Zuschüsse und erhebt keine Mitgliedsbeiträge. Die Leistungen speisen sich also aus dem Engagement von Einzelpersonen, aber auch Stiftungen und Unternehmen.
Der Auslöser: ein tragisches Unglück
Der 3. Juni 1957 steht für das Iller-Unglück. Er gilt als Schicksalstag und zugleich Ausgangspunkt für die Entstehung des Hilfswerks. Damals verloren fünfzehn Bundeswehrsoldaten des Luftlandejägerbataillons 19 bei der Durchquerung der Iller im Allgäu ihr Leben. Als fatal stellte sich damals die Entscheidung heraus, für den Rückweg zur Kaserne eine Abkürzung durch den reißenden Fluss, die Iller, zu wählen. Dabei wurden einige Soldaten abgetrieben und ertranken. Diese Tragödie löste damals eine große Welle des Mitgefühls nicht nur innerhalb der noch jungen Bundeswehr, sondern in der breiten Bevölkerung aus. Beim Bataillon gingen umfängliche Spenden für die Angehörigen der Verunglückten ein, denn die Unglückssituation machte schnell deutlich, wie lückenhaft es um die Versorgung der Hinterbliebenen bestellt war. Die große Teilnahme und Spendenbereitschaft der Soldaten und zivilen Bevölkerung veranlassten den damaligen Generalinspekteur Adolf Heusinger und den Inspekteur des Heeres, Hans Röttiger, einen Hilfsfonds für betroffene Soldaten im Katastrophen- oder Unglücksfall einzurichten. Wenige Monate später, am 18. Oktober 1957, unterschrieb der damalige Verteidigungsminister Franz-Josef Strauß die Gründungsurkunde für das SHWBw und übernahm zunächst den ersten Vorsitz. Damit signalisierte er vor über 60 Jahren die Bedeutung einer unabhängigen Einrichtung zugunsten unverschuldet in Not geratener Soldaten und deren Familienangehörigen. Ganz bewusst wurde als Organisationsform ein eingetragener Verein gewählt, der als unabhängige Selbsthilfeorganisation aller Bundeswehrsoldaten fungieren sollte. Seit Franz-Josef Strauß sein Amt des Vorsitzes an den ersten Generalinspekteur der Bundeswehr General Adolf Heusinger übergeben hat, entspricht es der guten Tradition, dass alle Generalinspekteure für dieses Amt zur Verfügung stehen.
Das SHWBw arbeitet nicht allein, sondern ist innerhalb des Netzwerks der Hilfe mit anderen Einrichtungen verbunden. Dazu gehört auch das Bundeswehr-Sozialwerk, mit dem seit Jahren enge Kooperationen bestehen. Im Rahmen dieser kontinuierlichen Zusammenarbeit finden regelmäßige Sitzungen statt, auf deren Agenda auch die gemeinsame Besprechung und Entscheidung über die Anträge von Betroffenen stehen. Dass Hilfe schnell und unbürokratisch erfolgen kann, bedarf der Hand-in-Hand-Bearbeitung aller Einrichtungen, die eine Unterstützungsfunktion haben.