Auswirkungen des Ukraine-Russland-Konflikts auf das Bundeswehr-Sozialwerk
Verzicht auf Stornierungsgebühren aus zwingenden dienstlichen Gründen
Im Kontext des laufenden Ukraine-Russland-Konflikts müssen vermehrt Bundeswehrangehörige bereits gebuchte Urlaube aus zwingenden dienstlichen Gründen stornieren. Dies betrifft auch Mitglieder des Bundeswehr-Sozialwerks (BwSW), die Freizeiten oder Reisen beim BwSW gebucht haben und diese nicht antreten können.
Das BwSW weist darauf hin, dass gemäß seiner gültigen AGB (Stand: 01.11.2020, I. Allg. Regelungen, Ziff. 5.3) bei Rücktritt von einer Reise wegen Alarmierung auf die Erhebung von Stornierungsgebühren verzichtet wird. Einen schriftlichen Nachweis darüber hat der Reisende dem BwSW vorzulegen.