Änderungen bei Individualreisen 2022 in BwSW-eigenen Ferienanlagen
Wichtige Informationen zu Stichtags- und Kontingentbuchungen
Um den Anforderungen einer sozialen Vergabe gerechter zu werden und zur Optimierung hausinterner Prozesse, wurde die Verfahrensweise für die Zuweisung der Reiseplätze überarbeitet. Die Schwerpunkte bilden weiterhin die Verbesserung der Familienfreundlichkeit sowie eine frühzeitige Planungssicherheit für unsere Mitglieder.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dieser Tabelle.
Wichtige Neuerungen vorab:
- Für den Zeitraum vom 23.07. bis 13.08.2022 gilt die Stichtagsbuchung.
- Für die Reisezeiträume 02.07. bis 23.07.2022 und 13.08. bis 03.09.2022 werden Kontingentbuchungen eingeführt.
- Der Nachweis der Begünstigung ist für Kontingentbuchungen bei Antragstellung zwingend erforderlich.
Stichtagsbuchungen
Reisezeitraum 23.07. bis 13.08.2022
Anmeldetermin bis 08.01.2022
Die Nachfrage nach Urlaubsplätzen ist in diesem Reisezeitraum besonders groß. Um soziale Kriterien und familiäre Verhältnisse zu berücksichtigen, werden die Anmeldungen bis zum Anmeldetermin gesammelt und nach einem Punktebewertungssystem eingeplant.
Die „Anmeldung einer Reise“ muss schriftlich bis zum 08.01.2022 per Fax, Post oder E-Mail erfolgen. Die schriftliche Reisebestätigung erhalten Sie ca. sechs Wochen nach Anmeldetermin. Telefonische Vorreservierungen sind nicht möglich.
Kontingentbuchungen
Reisezeiträume 02. bis 23.07.2022 und 13.08. bis 03.09.2022
Anmeldung ab 08.12.2021 bis 30.04.2022
Die Wohneinheiten der Ferienanlagen werden in Kontingenten zur Verfügung gestellt.
- Familienunterkünfte
Familienzimmer und kombinierbare Wohneinheiten können – nur von Familien mit kindergeldberechtigten Kindern - gebucht werden. - Barrierefreie Unterkünfte
Kontingentberechtigt sind Familien mit kindergeldberechtigten Kindern mit Beeinträchtigungen. - Unterkünfte für alle Zielgruppen
Diese Wohneinheiten stehen allen Mitgliedern zur Verfügung.
Voraussetzungen für eine Kontingentbuchung:
- Ihre Anmeldung einer Reise muss schriftlich per Fax, Post oder E-Mail erfolgen.
- Kontingentberechtigt sind ausschließlich Anträge mit dem Nachweis der Begünstigung.
Eine Zusammenfassung aller Neuerungen können Sie dieser Tabelle entnehmen.