Mit diesem Anspruch engagieren wir uns seit dem Jahr 1960 für die Menschen in der Bundeswehr – und deren Familien und verfolgen ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Wir sind auf sozialem Gebiet zum Wohl unserer Mitglieder, insbesondere aktiver und ehemaliger Angehörigen der Bundeswehr und deren Familienangehörigen tätig. Dabei werden Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aus wirtschaftlichen Gründen Hilfe benötigen, besonders unterstützt. Als gemeinnütziger Verein sind wir selbstlos tätig; unsere Mittel dürfen wir nur satzungskonform verwenden.
Wir haben verschiedene Spendenkonten eingerichtet, die es uns ermöglichen, dort zu helfen, wo Hilfe schnell und unbürokratisch benötigt wird.
Entsprechend unserer Satzung nehmen wir Aufgaben der gesundheitlichen, sozialen und kulturellen Betreuung wahr – ergänzend zur obliegenden Fürsorge unseres Dienstherrn. Dies sind insbesondere Maßnahmen zur Förderung der Gesundheitspflege, des Wohlfahrtswesens, der Kinder- und Jugendhilfe, der körperlichen Ertüchtigung und der Familienerholung einschließlich Mutter- oder Vater-Kind-Freizeiten, Reisen 55+ sowie Freizeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen.
Bank: Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE18 3705 0198 0000 0376 30
BIC: COLSDE33XXX
Verwendungszweck: Name und Adresse, an die ggf. eine Spendenbescheinigung gesandt werden soll. Optional auch Hintergrund der Spende z.B. „Weihnachtsbasar Musterstadt“ o.ä. oder „Trauerfall Mustermann“, ggf. Einwilligung zur Veröffentlichung.
Zur Betreuung von beeinträchtigten Menschen von Angehörigen der Bundeswehr wurde 1973 die „Aktion Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien“ ins Leben gerufen. Eine Aktion, die dort eine Lücke füllt, wo der Staat nicht einspringt. Mit dem Begriff „Sorgenkinder“ sind hierbei nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene gemeint.
Durch den engen Kontakt zu den Mitgliedern und den Sozialdiensten der Bundeswehr hat das Bundeswehr-Sozialwerk die Möglichkeit, gemeinsam mit seinen Partnern im „Netzwerk der Hilfe“ gezielt zu unterstützen.
So wird beispielsweise abgewägt, ob Beeinträchtigte an einer der jährlich stattfindenden Freizeiten für diesen Personenkreis teilnehmen können oder besser einen Reisegutschein erhalten, damit sie im Kreise der Familie einen Urlaub verbringen können. Aber auch Einzelzuschüsse zur finanziellen Unterstützung in Notlagen werden gewährt, wie z.B. bei Pflegehilfsmitteln, die nicht (voll) durch Kranken- oder Pflegekassen getragen werden. Dabei gilt die besondere Aufmerksamkeit den Personen, deren Notlage sich aus dem Einsatzprofil der Bundeswehr ergeben hat.
Bank: Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE85 3705 0198 0000 0627 11
SWIFT-BIC: COLSDE33XXX
Verwendungszweck: Name und Adresse, an die ggf. eine Spendenbescheinigung gesandt werden soll. Optional auch Hintergrund der Spende z.B. „Weihnachtsbasar Musterstadt“ o.ä. oder „Trauerfall Mustermann“, ggf. Einwilligung zur Veröffentlichung.
Gerne können Sie auch Ihren Spendenbetrag online überweisen. Bequem und mobil machen Sie das mit Ihrem Smartphone und dem QR-Code-Leser Ihrer Banking-App: Einfach den QR-Code einscannen, Angaben überprüfen, freigeben, fertig.
Für die Fälle, in denen Angehörige der Bundeswehr in einem Auslandseinsatz verletzt wurden oder nicht unversehrt heimkehrten, wurde für sie und deren Familien diese Spendenaktion geschaffen. Insbesondere einsatzgeschädigte Soldatinnen und Soldaten werden von dieser Aktion unterstützt, die mit den Folgen des Einsatzes nachhaltig zu kämpfen und sowohl körperliche als auch Verletzungen der Seele (PTBS) erlitten haben sowie deren Angehörige.
Bank: Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE31 3705 0198 0000 3013 33
BIC: COLSDE33XXX
Verwendungszweck: Name und Adresse, an die ggf. eine Spendenbescheinigung gesandt werden soll. Optional auch Hintergrund der Spende z.B. „Weihnachtsbasar Musterstadt“ o.ä. oder „Trauerfall Mustermann“, ggf. Einwilligung zur Veröffentlichung.