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Helfen auch Sie betroffenen Bundeswehrangehörigen
Bereich Ost beendet erfolgreich Betreuerschulungen
19.06.2013 - Neuer Termin in den Regionalstellen
Erndtebrück, Kastellaun, Rheine, Unna, Main-Tauber-Kreis Ehemalige und Stuttgart Ehemalige
Neuausrichtung der Bundeswehr Rechnung getragen
Video-Liveschaltung in die Einsatzgebiete
17.06.2013 - Neue Termine in den Regionalstellen
Augustdorf, Höxter, Köln, Diez, Düsseldorf und Bonn-Rhein-Sieg Ehemalige
Bundeswehr-Sozialwerk ermöglicht betroffenen Bundeswehrangehörigen ab sofort eine kostenlose Unterbringung und Verpflegung in vereinseigenen Hotels
2.500 Euro für unsere Sorgenkinder
600 Angehörige von Soldatinnen und Soldaten im Einsatz besuchen den Leipziger Zoo
Aachen gewinnt knapp vor Bonn
Haus Jade/Uhrenhaus und Objektschutzregiment der Luftwaffe „Friesland“ beschließen Zusammenarbeit
Erfolgreiche dreitägige Betreuerschulung des Bereichs Süd
Mehr als 1.100 Euro für unsere Sorgenkinder
10.06.2013 - Neue Termine in den Regionalstellen
Rotary Club Idar-Oberstein erzielt 2.700 Euro für unsere Sorgenkinder
Kostenlosen Erholungsaufenthalt ermöglicht
Stabsfeldwebel Susi Erdmann als Neumitglied gewonnen
Heeresmusikkorps 10 bietet Ohrenschmaus der Extraklasse
Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag sagt dem Bundeswehr-Sozialwerk seine Unterstützung zu
02.06.2013 - Aufgepasst - Formel1 Begeisterte - Nürburgring "Großer Preis von Deutschland" 4.-7.7.13 - Wochenendticket Tribüne 12a ab 199,- €/pro Pers. Mehr unter www.foeg.net
Achtung: Begrenztes Kontingent
7.000 EURO für unsere Sorgenkinder
Änderung der Passverordnung

Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Hintergrundinformationen:
Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.
Quelle: Bundesministerium des Innern, Pressemitteilung vom 20.03.2012























