Bankverbindung der Stiftungen
Direkte finanzielle Zuwendungen und solche
- aus einem Testament, Erbvertrag, Vermächtnis
- durch gerichtliche Bußgelder
- anstelle von Kränzen und Blumen anlässlich
eines Trauerfalls
erbitten wir auf folgende Konten bei der :
- Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk
Konto Nr. 190 160 5178
- Torsten-Gauger-Stiftung
Konto Nr. 190 166 2518
- Elfie-Wörner-Stiftung
- Stiftung DA I. DEU/NDL Korps
unter Angabe des Verwendungszwecks „“ oder „“. Eine Spende wird kurzfristig für Stiftungszwecke verwendet. Eine Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen dauerhaft; die Erträge werden regelmäßig für Stiftungszwecke verwendet.
Als weitere Verwendungszwecke kommen in Betracht:
- Stifterdarlehen (möglich ab 20.000 €)
- Namentlicher Stiftungsfonds (möglich ab 50.000 €)
- Eigene Namensstiftung (möglich ab 100.000 €).
Die Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt bei Beträgen ab 200,-- € erhalten Sie automatisch. Für Beträge unter 200,-- € genügen als Nachweis Überweisungsbeleg und Kontoauszug. Wir beraten auch gerne telefonisch/elektronisch. So erreichen Sie die Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk: 0228-377 37 401, 0151-55 05 60 43, stiftung(at)bundeswehr-sozialwerk.de


