Informationen

Bankverbindung der Stiftungen

Direkte finanzielle Zuwendungen und solche

-           aus einem Testament, Erbvertrag, Vermächtnis

-          durch gerichtliche Bußgelder

-          anstelle von Kränzen und Blumen anlässlich
           eines Trauerfalls

erbitten wir auf folgende Konten bei der :

-          Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk

           Konto Nr. 190 160 5178

-          Torsten-Gauger-Stiftung

           Konto Nr. 190 166 2518

-          Elfie-Wörner-Stiftung      

-          Stiftung DA I. DEU/NDL Korps      

unter Angabe des Verwendungszwecks „“ oder „“. Eine Spende wird kurzfristig für Stiftungszwecke verwendet. Eine Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen dauerhaft; die Erträge werden regelmäßig für Stiftungszwecke verwendet.

Als weitere Verwendungszwecke kommen in Betracht:

-          Stifterdarlehen (möglich ab 20.000 €)

-          Namentlicher Stiftungsfonds (möglich ab 50.000 €)

-          Eigene Namensstiftung (möglich ab 100.000 €).

Die Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt bei Beträgen ab 200,-- € erhalten Sie automatisch. Für Beträge unter 200,-- € genügen als Nachweis Überweisungsbeleg und Kontoauszug. Wir beraten auch gerne telefonisch/elektronisch. So erreichen Sie die Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk: 0228-377 37 401,  0151-55 05 60 43, stiftung(at)bundeswehr-sozialwerk.de

Freie Plätze in den eigenen Häusern und Hotels des Bundeswehr-Sozialwerks e.V. und einigen Vertragshäusern und -hotels.

Aktualisierungsservice erfolgt in der Regel jeweils wöchentlich Donnerstags

www.foegbwsw.de

Unter diesem Link finden Sie neue, aktuelle Reiseangebote für 2012/2013 der Vertragspartner unserer Fördergesellschaft. Eine große Auswahl an Flugreisen, Kreuzfahrten, exklusive Mitgliederreisen usw. an die schönsten Plätze dieser Welt.

Ab sofort auf der Homepage foegbwsw.de

- das besondere Angebot! -

Ein Zeichen unserer Solidarität mit den Frauen und Männern im Einsatz