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Informationen

Richtlinie für die Buchung und Stornierung von Erholungsaufenthalten in den Häusern des BwSW

Die Buchungen und Stornierungen dieser Häuser werden durch die AGB und in Ergänzung wie folgt geregelt: Die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege ist eine satzungsmäßige Aufgabe des Bundeswehr- Sozialwerks (BwSW) e.V. Zu ihrer Erfüllung werden Häuser, Ferienwohnungen, Appartements und Mobilheime vom BwSW betrieben (im nachstehenden Häuser genannt).

I. Antragsberechtigte

1.Die Häuser des BwSW stehen in erster Linie den Mitgliedern und ihren Familienangehörigen im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgaben zur Verfügung.

2. Bei freier Kapazität können die Häuser auch von Nichtmitgliedern sowie wirtschaftlich selbstständigen Familienangehörigen in Begleitung eines Mitgliedes genutzt werden. Die Häuser können im Rahmen der verfügbaren Plätze auch zur Durchführung von Freizeiten, Lehrgängen, Tagungen und Kursen in Anspruch genommen werden. Über die Aufnahme weiterer Personengruppen beschließt der Bundesvorstand (Freundschaftsverträge oder Sondervereinbarungen).

II. Bearbeitung

1. Die Anträge werden frühestens 6 Monate vor Beginn des Aufenthaltes bearbeitet.

2. Ausgenommen hiervon sind die Sommer, Weihnachts- und Silvesterferien. Hierbei gelten folgende Anmeldefristen und ein Punktesystem (Bewertung durch die Bereichsgeschäftsführungen):

  • a) Sommer
    Zeitraum der Sommerferien aller Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland  (vom ersten bis zum letzten Tag).
    Anmeldefrist: 15. Januar jeden Jahres
  • b) Weihnachten/Silvester
    Zeitraum der Weihnachts-/Silvesterferien aller Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland (vom ersten bis letzten Tag).
    Anmeldefrist: 1. Juli jeden Jahres

Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist das Eintreffen der Anmeldung bei der zuständigen Bereichsgeschäftsführung.

III. Preisgestaltung

1. Die Preise werden durch den Bundesvorstand für jedes Haus festgesetzt und jeweils in der Zeitschrift des BwSW, per Internet/Intranet sowie durch Rundschreiben bekannt gegeben.

2. Kinder erhalten bei Aufenthalten in den Häusern des BwSW folgende Ermäßigungen:

  • Kinder bis 2 Jahre 100 %
    (lediglich Nebenkostenpauschale 2,50 €/Tag)
  • bis 6 Jahre 75 %
  • bis 11 Jahre 50 %
  • bis 17 Jahre, sofern sie noch kindergeldberechtigt sind 25 %

3. Nichtmitglieder zahlen einen um 20 % erhöhten Preis. Hierzu gehören auch wirtschaftlich selbstständige Familienangehörige (ausgenommen Ehepartner/Lebensgefährten).

4. Bei der Vergabe von DZ an Einzelpersonen wird pro Tag ein Aufschlag von 5,– € erhoben.

5. Bei Aufenthalten bis zu 3 Übernachtungen erhöht sich der Preis einmalig um 7,– € pro Person

6. Bedienungsgelder werden in den Häusern des BwSW nicht berechnet.

IV. Stornierungen/Umbuchung

Stornierungsgebühren des Gesamtpreises

  • Bis 60 Tage vor Reisebeginn (min. 20,– €) 5 %
  • 59. bis 21. Tag vor Reisebeginn 20 %
  • 20. Tag bis 1 Tag vor Anreise 50 %
  • Am Reisetag und bei Nicht-Anreise 60 %

Bei Bahn-/Flugreisen sind die anfallenden Ticketkosten bzw. Fluggebühren zu bezahlen.

1. Eine einvernehmliche Änderung des Vertrages auf Wunsch des Kunden muss im zeitlichen Zusammenhang zur gebuchten Reise stehen und darf höchstens 6 Monate vom ursprünglichen Reisebeginn abweichen.

2. Eine Änderung des Reiseziels ist nur bei den Häusern des BwSW möglich.

3. Bei begründeter vorzeitiger Ab- oder verspäteter Anreise können die nicht in Anspruch genommenen Leistungen in Höhe von 40 % des Preises erstattet werden. Bei Ferienwohnungen, Mobilheimen, Bungalows und anderen Einrichtungen mit Selbstversorgung kann keine Erstattung erfolgen.

V. Sonstiges

1. Das Mitbringen von Tieren in die Häuser des BwSW ist nicht gestattet.

2. Diese Richtlinie tritt ab dem 01.11.2008 in Kraft. Die bisherigen Richtlinien Belegung und Stornierung werden gleichzeitig ungültig.

Bundesvorstand – Beschluss-Nr. 68/2008 

Hier finden Sie eine Übersicht der Formulare zur Anmeldung der Reisen oder Antrag auf Gewährung eines Zuschusses.