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Informationen

Satzungen und Richtlinen

Hier finden Sie die Satzung des Bundeswehr-Sozialwerks e.V. in der aktuellen Fassung.

Für Reisen mit dem Bundeswehr-Sozialwerk (BwSW) e.V. ab dem 01.11.2008

Sehr geehrtes Mitglied, das BwSW macht darauf aufmerksam, dass es ein Sozialwerk und kein Reiseunternehmen ist. Trotzdem legen wir Wert darauf, das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns korrekt zu regeln. Es wird daher nachstehende AGB bekannt gegeben, die selbstverständlich dem Reisevertragsrecht (BGB) entsprechen. (Bundesvorstand – Beschluss-Nr. 67/2008)

Die Buchungen und Stornierungen dieser Häuser werden durch die AGB und in Ergänzung wie folgt geregelt: Die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege ist eine satzungsmäßige Aufgabe des Bundeswehr- Sozialwerks (BwSW) e.V. Zu ihrer Erfüllung werden Häuser, Ferienwohnungen, Appartements und Mobilheime vom BwSW betrieben (im nachstehenden Häuser genannt).

Es besteht die Möglichkeit, die Häuser, Ferienwohnungen, Appartements und Mobilheime (im nachstehenden Häuser genannt) im Rahmen der verfügbaren Plätze zur Durchführung von Freizeiten, Lehrgängen, Tagungen und Kursen zu nutzen. Neben der AGB gelten für Gruppenreisen folgende Regelungen.

Bei Erholungsaufenthalten in vom Bundeswehr-Sozialwerk bewirtschafteten Einrichtungen.

Hier finden Sie eine Übersicht der Formulare zur Anmeldung der Reisen oder Antrag auf Gewährung eines Zuschusses.