Wichtige Informationen zum Angebot
Umfangreiche und verbindliche Informationen entnehmen Sie der jeweiligen Richtlinie und der jeweiligen Ausschreibung.
Anmeldung eines Urlaubs
Stichtagsbuchung für die Winterferien
Die Nachfrage nach Urlaubsplätzen ist in den Ferienzeiten besonders groß. Um soziale Kriterien und familiäre Verhältnisse zu berücksichtigen, werden die Anmeldungen bis zum jeweiligen Anmeldetermin gesammelt und bei Überbelegung nach einem Punktebewertungssystem eingeplant.
Reisezeitraum Weihnachten/Silvester 13/14 Anmeldetermin bis 01.07.2013
Die Anmeldung der Reise muss schriftlich (Fax oder Post) bis zu o.a. Terminen erfolgen. Die schriftliche Buchungsbestätigung für die Winterferien erhalten Sie ca. 3 – 4 Wochen nach Anmeldetermin.
Tipps für Buchungen während der Winterferien
- Geben Sie uns den größtmöglichsten Zeitspielraum und nennen Sie alternative Urlaubsziele
- Nach der Einplanung stehen freie Plätze in den Winterferien zur Verfügung. Eine Anfrage lohnt sich auch nach den Anmeldeterminen.
- Aktuelle freie Kapazitäten finden Sie im Internet und Intranet HIER sowie in den jeweiligen Heften.
Anmeldung ohne Stichtagsbuchung
- Reisetermine außerhalb der Winterferien werden frühestens 6 Monate vor Reisebeginn gebucht
- Kurzfristige Reisen sind für alle Angebote sofort buchbar
- Nach Einplanung der schriftlichen Anträge sind telefonische Vorreservierungen möglich
- Kurzfristige Angebote veröffentlichen wir als Newsletter per Email (Registrierung per Mail an Bundesgeschäftsführung)
- Nicht zu Stichtagsbuchungen zählen die Reisen der Förderungsgesellschaft des BwSW, Fox-Tours, Playa del Cura, Novasol, Landal und Busunion.
Die Reiseanmeldung muss schriftlich (Fax oder Post) erfolgen. Nach kurzer Zeit erhalten Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung.
Gemeinnützigkeit
Voraussetzung für die Anerkennung des BwSW als gemeinnütziger Verein ist u.a., dass mindestens 2/3 der in unseren Häusern untergebrachten Personen gemeinnützig sind. Erfüllt das BwSW diese Bedingung nicht, unterliegen alle Einnahmen der Umsatzsteuer. Weiterhin ist ein gemeinnütziger Verein von der Körperschaftssteuer befreit.
Ein Wegfall der Gemeinnützigkeit hätte eine 19%-ige Erhöhung der Pensionspreise zur Folge. Darüber hinaus könnte der Verein ein Großteil des Spektrums von Hilfen für sozial schwächer gestellte Personen und Familien mit Kindern (Familienfreundliche Angebote, Zuschüsse Kinder u. Jugenderholung) nicht mehr erfüllen. Wenn Sie die Voraussetzungen der Einkommensgrenze, des Alters oder der Schwerbehinderung nicht erfüllen, ist die ärztliche Bescheinigung der Erholungsbedürftigkeit eine wichtige Möglichkeit, die Gemeinnützigkeit nachzuweisen (Ausführliche Informationen finden Sie auf der Rückseite der Reiseanmeldung). Wir haben uns bemüht, diesen Nachweis möglichst einfach zu gestalten. Die Reiseanmeldung enthält ein Feld, in dem der Arzt lediglich durch Stempel und Unterschrift die Erholungsbedürftigkeit bestätigt. Mit diesem Nachweis helfen Sie dem Verein und sparen sich einen Aufschlag von 7% auf die Pensionspreise. Die Ansicht: »Ich zahle gerne 7 % mehr und helfe somit dem Verein«, ist falsch und schadet dem BwSW. Bitte, scheuen Sie nicht den Gang zur ärztlichen Praxis.
Tipp: Der 7%-ige Zuschlag »nicht gemeinnützig« entfällt
- für alle Personen, für die die Erholungsbedürftigkeit ärztlich festgestellt wird
- für Reisende ab 75 Jahre
- für alle schwerbehinderten Personen mit einem GdB von mindestens 80 %
- für alle Antragsteller, deren Familieneinkommen/Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreitet
Nichtmitglieder
Ehegatten/Lebensgefährten und kindergeldberechtigende Kinder des Mitgliedes sind in die Mitgliedschaft einbezogen. Bei freier Kapazität können die Häuser von Nichtmitgliedern in Begleitung eines Mitgliedes genutzt werden. Nichtmitglieder zahlen in den eigenen Häusern einen um 20 % erhöhten Pensionspreis.
Tipp: Der 20 % Zuschlag Nichtmitglied entfällt bei einer eigenen Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft gibt es schon für 36,– € pro Jahr. Mitglied können werden:
- aktive und ehemalige Soldaten, Beamte, Richter und Arbeitnehmer der Bundeswehr
- Grundwehrdienstleistende (Mitgliedsbeitrag wird erstmals nach Ablauf des Wehrdienstes erhoben)
- Kind, Ehegatte, Partner von Mitgliedern
- Hinterbliebene von Mitgliedern
Preise eigene Häuser und Schlosshotel Wedendorf
- Pensionspreis siehe jeweilige Ausschreibung
- Zuschlag »nicht gemeinnützig« 7 % auf den Pensionspreis
- Zuschlag Nichtmitglieder BwSW 20 % auf den Pensionspreis
- Liege/Zustellbett (ab 18 Jahre) in Davos 27,– € pro Tag
- Bearbeitungsgebühr pro Antrag 4,– €
- Aufschlag DZ als EZ, Häuser BwSW 5,– € pro Tag
- Umbuchungsgebühr pro Antrag 10,– €
- Mittagssnacks (Lunchpakete) in einigen Häusern gegen Gebühr angeboten
- Fremdverpflegung (FeWo, Gäste) Frühstück 6,– €, Abend 10,– € pro Tag
Kinderermäßigung
- unter 2 Jahre 100 %
- 2 – 6 Jahre 75 %
- 7 – 11 Jahre 50 %
- 12 – 17 Jahre (sofern kindergeldberechtigt) 25 %
- bis 17 Jahre Liege/Zustellbett 12,– €/Tag, in Davos 14,– €/Tag
In den eigenen Häusern gelten die Kinderermäßigungen auch bei Buchung eines eigenen Zimmers. Die Regelung gilt nicht bei allen Vertragshäusern (s. Ausschreibung).
Zuschüsse
Familien mit geringem Einkommen zahlen wir einen Zuschuss bis zu 10,– € pro Tag/ Person – siehe Zuschussrichtlinien
Reisen von Behinderten mit Begleitperon
Personen – in Anlehnung an die §§ 32 und 63 des EStG – die wegen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten und deren Behinderung vor dem 27. Lebensjahr eingetreten ist – sofern sie als kindergeldberechtigende Kinder berücksichtigt werden – erhalten nachfolgende Sonderkonditionen:
- Für die Dauer von längstens 21 Tagen innerhalb von 2 Jahren zahlen Behinderte und eine Begleitperson in Häusern des BwSW mit HP/VP 15,– € pro Tag/Person
- Bei einem Aufenthalt in einem Haus des BwSW ohne Verpflegung (FeWo, MH, Bungalow) wird ein Nachlass von 50 % gewährt.
Zahlungsmodalitäten
- 10 % Anzahlung innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Zusage
- Restbetrag 4 Wochen vor Reiseantritt
Stornierungsgebühren
- bis 60 Tage vor Reiseantritt 5 % des Gesamtpreises (mindestens 20,– €)
- 59 bis 21 Tage vor Reiseantritt 20 % des Gesamtpreises
- 20 bis 1 Tag vor Reiseantritt 50 % des Gesamtpreises
- Reisetag und Nichtanreise 60 % des Gesamtpreises
Anreisezeiten
Die Anreise in unseren Häusern ist zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr möglich. Abweichungen sind auf der Buchungsbestätigung aufgeführt.
Insolvenzversicherung
Ihren Sicherungsschein erhalten sie mit der Buchungsbestätigung.
Reiserücktrittsversicherung
Im Pensionspreis ist keine Reiserücktrittversicherung enthalten. Unterlagen zum Abschluss dieser Versicherung senden wir mit der Buchungsbestätigung zu.
Rundum-Schutz
Damit Sie auch im Urlaub auf Nummer sicher gehen können, empfehlen wir das Rundum-Schutz-Paket der Europäischen Reiseversicherung, das eine Vielzahl von Versicherungen und Dienstleistungen enthält, u.a. eine Unfall-, Auslandskranken-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung.
Rauchen
In den Häusern des Bundeswehr-Sozialwerks ist das Rauchen nicht gestattet. In einigen Häusern stehen spezielle Raucherräume zur Verfügung. Auf Balkonen und Terrassen ist das Rauchen erlaubt.
Informationsmaterial
Die Häuser des BwSW verfügen über kein eigenes Informationsmaterial zum Versand. Informationen über die Region können nur direkt bei den Kur- bzw. Verkehrsämtern angefordert werden. Zug- und Fährverbindungen bitte bei der Deutschen Bahn AG erfragen.
Haustiere
In folgende Häuser können Haustiere mitgebracht werden
- Haus Inselhof, Zempin
- Schlosshotel Wedendorf, Wedendorf
- Hotel Artushof, Dresden
- Hotel Am Schlosspark, Wernigerode
- Aparthotel Am Rennsteig, Wurzbach
- Hotel Krupp, Bad Neuenahr
- Bungalow Maierhöfen (auf Anfrage)
- Landgasthof Zur Post, Langdorf
- Aktiv- und Vital-Hotel Residenz, Bad Griesbach
- Pension Landhaus Ramsau
- Hotel Garni Wieshof, Rauris
- Econtel München
- Econtel Berlin
Vertragshäuser
Zur Ergänzung unseres Angebotes hat das BwSW mit zahlreichen Häusern Verträge abgeschlossen. Es finden die Regelungen des BwSW betreffend Anmeldemodalitäten, Nachweis der Gemeinnützigkeit, Preisgestaltung, Kinderermäßigungen, Zahlungsmodalitäten und Stornierungsgebühren Anwendung. Abweichungen von diesen Regelungen sind gesondert in der Ausschreibung der Vertragshäuser ausgewiesen. Die Zuschläge »nicht gemeinnützig« und Nichtmitglieder BwSW werden bei den Vertragshäusern nicht erhoben (Ausnahme Schlosshotel Wedendorf).
Kooperationspartner
Das BwSW bietet Häuser der gemeinnützigen Kooperationspartner Sozialwerk der brandenburgischen Landesbediensteten e.V., Katholisches Ferienwerk Oberhausen, Erholungswerk Post Postbank Telekom e.V., Gemeinnütziges Erholungswerk e.V. an. Die Konditionen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung. Die Reiseanmeldung erfolgt über das BwSW, eine Buchungsbestätigung erhalten Sie von dem jeweiligen Kooperationspartner oder vom BwSW. Die Gemeinnützigkeit muss nachgewiesen werden, es gelten die gleichen Regelungen wie beim BwSW. Die Anmeldemodalitäten des BwSW (Anmeldetermin/Stichtagsbuchung) finden bei den Kooperationspartnern Anwendung.
Buchungszentrale
Für individuelle Rückfragen, Prüfung freier Kapazitäten, Auskünfte zur Ausstattung etc. steht Ihnen unsere Buchungszentrale gerne zur Verfügung:
Mo – Do: 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Fr.: 8 – 12 Uhr
Telefon 0228-37737-222
FspNBw 90-3440-222
Telefax 0228-37737-444
Email bwswzb(at)bundeswehr.org
