Informationen

Informationen zur internationalen Familienerholung

1. Allgemeines

Das Bundeswehr-Sozialwerk e.V. (BwSW) ist Partner im »Comité de Liaison des Organismes Militaires Sociaux« (CLIMS), einem Zusammenschluss der Sozialwerke verbündeter Streitkräfte von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Polen, der Tschechischen Republik, Spanien, Ungarn, Portugal, Bulgarien, Rumänien und Griechenland. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden Kontingente für die Häuser der jeweiligen Sozialwerke ausgetauscht.

2. Anmeldeverfahren und Teilnahmebedingungen

Anmeldetermin für die Kontingente in der Sommersaison ist der 15. Januar jeden Jahres. Nach dem 15. Januar werden die Anträge »Familie International« bearbeitet und gemäß den zur Verfügung stehenden Kapazitäten eingeplant. Wir bitten in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar jeden Jahres von telefonischen Anfragen abzusehen. Darüber hinaus werden selbstverständlich freie Plätze ganzjährig vergeben. Bitte beachten Sie, dass im Austausch nur jeweils ein begrenztes Kontingent zur Verfügung steht und eine Abwicklung im internationalen Bereich einen gewissen Zeitablauf benötigt. Wir bitten daher um rechtzeitige Anmeldung.

3. Anmeldeformular

Bitte verwenden Sie NUR das Original-CLIMS-Anmeldeformular. Achten Sie bitte darauf, dass die Anträge vollständig ausgefüllt sind.

4. Auswahlkriterien

Falls mehr Anmeldungen eingehen, als Plätze zur Verfügung stehen, wird nach einem Punktesystem ausgewählt.

5. Zahlung der Aufenthaltskosten

Die Antragsteller zahlen bei Reservierungen in einem Haus der italienischen, bulgarischen, spanischen, tschechischen, portugiesischen, niederländischen, rumänischen, polnischen, ungarischen und griechischen Armee direkt vor Ort.
Bei Aufenthalten in Frankreich und Belgien zahlen die Antragsteller an das BwSW. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises zu überweisen. Die Restzahlung erfolgt zu dem auf der Zusage ausgedruckten Termin.

Erfolgt die Zusage weniger als 30 Tage vor dem Zeitpunkt des Aufenthaltes, so entfällt die Anzahlung und der Gesamtbetrag wird sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei nicht fristgerechter Einhaltung der Zahlungspflichten behalten wir uns vor, die bereits erteilte Zusage zu stornieren.

Hinweis: Die angegebenen Preise wurden auf der Basis der Vorjahreskataloge unserer Partnerorganisationen errechnet, daher kann es zu Preisänderungen kommen. Für Druckfehler übernehmen wir keine Gewähr. Für evtl. Preisschwankungen ist das BwSW nicht verantwortlich. Gültig sind die Rechnungsbeträge, die wir von unseren CLIMS-Partnern nach Zusage erhalten.

6. Gebühren

Mit der Reiseanmeldung wird dem BwSW der Abschluss eines Reisevertrages verbindlich angeboten. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch das BwSW zustande. Für das BwSW wird dieser Vertrag erst dann verbindlich, wenn es Ihnen die Reise schriftlich bestätigt. Ferner werden für die Bearbeitung jedes Antrages 4,– € Bearbeitungsgebühr erhoben. Für jede Umbuchung werden 10,– € berechnet.

7. Rücktritt von der Anmeldung

Tritt ein Bewerber vom Antrag zurück, so werden bei Stornierungen

  • vom 29. bis 1. Tag vor Reisebeginn 30 %
  • am Anreisetag bzw. bei Nichtanreise 100 %

des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt, mindestens jedoch aber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,– €.

Im Todesfall des Antragstellers, dessen Ehefrau/Ehemannes, Kinder oder Eltern sowie Krankenhausaufenthalt (Bescheinigung der Nichtreisefähigkeit muss vorgelegt werden) des Antragstellers, Ehefrau oder Kinder werden keine Stornierungskosten erhoben.

Bei Rücktritt aus zwingenden dienstlichen Gründen (z.B. Alarm, Auslandseinsätze) mit schriftlichem Nachweis, kann auf die Erhebung von Stornierungsgebühren verzichtet werden.

Für Belgien (OCASC):

  • bis 60 Tage vor Reisebeginn 5 %
  • vom 59. bis 21. Tag vor Reisebeginn 15 %
  • vom 21. Tag bis 1 Tag vor Anreise 65 %
  • Nichtanreise 100 %

Die Stornierungskosten entstehen auch bei Reservierungen in den Häusern, wo vor Ort gezahlt wird. Hier wird der zu zahlende Betrag zugrunde gelegt.

8. Änderungen

Änderungen jeglicher Art sind nicht beabsichtigt, aber vorbehalten.

9. Reisebedingungen

Mit Ihrer Antragstellung erkennen Sie die o.a. Bedingungen an.

Wichtige Hinweise

  • In den meisten Erholungseinrichtungen unserer CLIMS-Partner  wird nur die jeweilige Landessprache und/oder Englisch gesprochen. Es sollten hier zumindest Grundkenntnisse der Landessprache vorhanden sein.
  • Für eine Anmeldung ist unbedingt das Anmeldeformular »Internationale Familienerholung« erforderlich, da dies mehrsprachig untertitelt ist und so auch von unseren CLIMS-Partnern ausgewertet werden kann. Sie erkennen es am CLIMS-Logo.
  • Eine Antragstellung ist frühestens 6 Monate vor Anreise möglich (Ausnahme: Sommerferienkontingente).
  • In den spanischen Einrichtungen kann ein Aufenthalt frühestens 3 Monate vor Anreise beantragt werden.
  • Die Antragstellung ist verbindlich.
  • Mit Antragstellung durch das CLIMS-Anmeldeformular erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)  und Stornobedingungen für Internationale Familienerholung/CLIMS an.
  • In Polen, Italien und Spanien befinden sich die Ferienanlagen fast ausschließlich auf militärisch geführtem Gelände.
  • Eine Beantragung ist nur für Mitglieder des BwSW möglich.
  • Es kann nur für direkte Familienmitglieder (Kinder, Eltern, Großeltern), Ehepartner/Ehepartnerinnen bzw. Lebenspartner/
    Lebenspartnerinnen mitgebucht werden. Der Antragsteller/Mitglied muss als Teilnehmer während der Reise dabei sein.
  • In allen Ländern, außer Belgien, Griechenland/Kavros und Frankreich, muss die Unterkunft vor Ort bezahlt werden. Hier erfolgt die Rechnungsbegleichung über uns.
Ansprechpartner

Familie International

Bundeswehr-Sozialwerk
Ollenhauerstr. 2
53113 Bonn

Tel. 0228/37737-234 oder 232
Fax. 0228/37737-444

BW-Fernwahlnetz: 3440-234
Email: bwswim(at)bundeswehr.org

Hier können Sie
das Anmeldeformular
für Familie International
als PDF-Datei herunterladen.