
Rückkehrerappell in Augustdorf brachte den Sorgenkindern 5.500 €
PzBtl 203 wohlbehalten aus dem Auslandseinsatz zurück!
Die Scheckübergabe an den Bereichsvorsitzenden West, Hptm a.D. Uwe Sander, erfolgte am 10.11.2011 im Rahmen des Welcome Appells des PzBtl 203 und der anschließenden Welcome Party.
Nach den einführenden Worten durch den Bataillonskommandeur übergab dieser das Wort an „Spieß Stahl“. OStFw Stahl, KpFw der StVersKp PRT Kunduz und KpFw der 1./ PzBtl 203 erklärte, wie dieser große Betrag zustande kam und erläuterte gleichzeitig die Aufgaben des BwSW.
„Es war selbstverständlich, das wir einen Betrag an das BwSW übergeben, da diese Institution gerade auch für uns Soldaten im Auslandseinsatz Hilfen gibt. Aber auch im Alltag bietet das BwSW vielfältigen Nutzen für jeden Bw Angehörigen.“
Der Bereichsvorsitzende bedankte sich herzlich und sagte: „Sie haben das BwSw sehr gut vorgestellt, mir bleibt nur noch zu sagen, das möglichst alle hier Anwesenden bereits Mitglied im BwSW sind oder anschließend werden.“
Die hohe Spendensumme setzt sich u.a. aus folgenden Aktionen zusammen:
Versteigerung von Trikots mit Unterschrift von folgenden Vereinen: HSV,
Gladbach, Stuttgart, Köln, Schalke 04, DEU Nationalmannschaft im Rahmen des
Bergfestes und der End of mission party am Ende des 25/ 26. 1 Kontingentes
der Stabs-/ Versorgungskompanie PRT Kunduz durch OStFw Stahl als KpFw der
Kompanie.
Zudem wurde eine Teilnahme am Artillerieschießen verlost und ein "Zugriff"
durch die Diensthunde von K9/ EOD der StVersKp PRT Kunduz.
Mit diesen 5.500 Euro an das BwSW wurden insgesamt 18.000 Euro durch
die StVersKp PRT Kundus im 25/ 26.1 Kontingent gesammelt.Weitere Spenden wurden auch an die Lüneburger Tafel und ein Kinderhospiz in Paderborn übergeben.
Dieses ist ein sehr betrachtliches Ergebnis, welches allen Soldaten der
Kompanie, insbesondere OStFw Stahl, StFw Handscombe (Kpfw 2./ 203 und
Betreuungsfeldwebel der StVersKp, sowie HFw Liesener, LogBtl 3 und
InventurTrupppführer in der Versorgungsstaffel der StVersKp)zu verdanken ist.
U. S. 16.01.2012
