Spenden für die "Aktion Sorgenkinder"
Der Bundestag hat die Förderung ehrenamtlicher Arbeit ausgebaut und erleichtert das Spenden an gemeinnützige Organisationen.
Spenden sind grundsätzlich nur steuerlich abzugsfähig, wenn eine vom Spendenempfänger ausgestellte Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster vorliegt.
Als Nachweis für eine Spende wird vom Finanzamt ab sofort ein Bankbeleg bis zu 200,-- € statt wie bisher 100,--€ anerkannt. Das führt zu einer deutlichen Vereinfachung, denn damit entfällt die Ausstellung von Spendenbescheinigungen für diese Beträge.
Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2007


