Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Reisen mit dem Bundeswehr-Sozialwerk e.V. (BwSW) ab dem 27. Januar 2023

Das BwSW ist ein Sozialwerk, kein Reiseunternehmen. Um das Vertragsverhältnis zwischen BwSW und reisenden Mitgliedern zu regeln, werden untenstehende AGB bekannt gegeben, die dem Reisevertragsrecht (BGB) entsprechen.

I. Allgemeine Regelungen

1. Allgemeines; Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Reisen und Freizeiten (im Weiteren Reisen genannt), die über das BwSW durch den Kunden (im Weiteren auch: Reisender) gebucht werden, sofern die Einzelausschreibungen nichts anderes enthalten. Für vermittelte Reisen anderer Veranstalter/Anbieter gelten deren jeweilige Reisebedingungen.

2. Anmeldung; Bestätigung

2.1
Mit der vollständig ausgefüllten Reiseanmeldung bietet der Anmeldende dem BwSW den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an; dies gilt auch dann, wenn die Reiseanmeldung nicht unterschrieben wurde. Bei der Anmeldung sind auch die Mitreisenden anzugeben. Der Anmeldende steht für sämtliche Ansprüche des BwSW ein, auch insoweit sich diese auf solche mitangemeldete Mitreisende beziehen. Sind in der Reiseanmeldung mehrere Reisewünsche alternativ angegeben, sind auch diese verbindlich mit der Maßgabe, dass zunächst der Hauptwunsch Berücksichtigung finden soll, danach die alternativen Wünsche. Etwaige besondere Wünsche z.B. hinsichtlich eines bestimmten Zimmers oder hinsichtlich Zimmerausstattungen können nur im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt werden und sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart und in der Reisebestätigung ausgewiesen – nicht Bestandteil des Reisevertrages.

2.2
Bei einer die Kapazitäten übersteigenden Nachfrage erfolgt eine Vergabe der Plätze unter Beachtung sozialer Kriterien nach Maßgabe interner    ermessenslenkender Richtlinien des BwSW. Das BwSW kann Anmeldetermine festlegen. Später eingehende Anmeldungen werden bei der Auswahl nachrangig berücksichtigt.

2.3      
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch das BwSW zustande. Das BwSW kann die Reiseanmeldung durch Übersendung der Buchungsbestätigung/Rechnung oder auf andere Weise formfrei annehmen. Bei oder unmittelbar nach Vertragsabschluss händigt das BwSW dem Kunden die Buchungsbestätigung/Rechnung aus.

2.4
Reservierungen in telefonischer oder schriftlicher Form begründen keinen Anspruch auf Begründung eines Vertrages. Sie sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt ausschließlich nach Maßgabe der obigen Ziffern zustande. Die Reservierung verfällt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Reservierung die schriftliche Reiseanmeldung beim BwSW eingeht. 

3. Leistungen/Leistungsänderungen

3.1
Die Leistungen, Eigenschaften oder sonstigen Regelungen einer Reise ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen oder den Veröffentlichungen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in der Veröffentlichung enthaltenen Angaben werden Inhalt des auf seiner Grundlage geschlossenen Reisevertrages. Kurtaxe, Fremdenverkehrsabgaben oder ähnliche vor Ort festgesetzte Abgaben sind nicht im Reisepreis enthalten.

3.2
Vor Vertragsschluss kann das BwSW jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibung vornehmen. Bezieht sich die Reiseanmeldung erkennbar auf eine nicht mehr aktuelle Leistungsbeschreibung, wird vor der Annahme über die betreffende Änderung informiert. Der Anmeldende hat die Wahl, zu den veränderten Konditionen an der Reiseanmeldung festzuhalten oder hiervon Abstand zu nehmen. Dies gilt nicht bei unwesentlichen Änderungen, deren Hinnahme dem Reisenden zumutbar ist.

4. Bezahlung

4.1
30 Kalendertage nach dem Tag des Zugangs der Reisebestätigung wird eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von 10 % fällig. Der Restbetrag ist 30 Kalendertage vor Reisebeginn fällig. Liegt der Tag des Reisebeginns näher als 60 Kalendertage an dem Tag des Zugangs der Reisebestätigung, ist der Ge-
samtbetrag 30 Kalendertage nach Zugang fällig. Liegt der Tag des Reisebeginns näher als 30 Kalendertage an dem Tag des Zugangs der Reisebestätigung, ist der Gesamtbetrag sofort nach Zugang fällig. Für einige Reisen zu CLIMS-Partnern können hierzu Sonderbestimmungen existieren; diese sind dann im Angebot ausgewiesen und verbindlich.

Die Nichteinzahlung der Rechnungssumme bedeutet keine Absichtserklärung, von der Reise zurückzutreten. Der Kunde ist vielmehr verpflichtet, die Reise nach Maßgabe der Ziffer 5 zu stornieren.

Werden die Zahlungstermine nicht eingehalten, kann das BwSW nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten und den zugesagten Aufenthalt anderweitig vergeben.

4.2
Es gelten die im Katalog/Reiseangebot ausgewiesenen Preise.

5. Umbuchungen oder Stornierungen durch den Kunden, Nichtantritt der Reise

5.1
Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist formfrei möglich, zu Nachweiszwecken wird ein schriftlicher Rücktritt unter Angabe der Buchungsnummer empfohlen. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim BwSW. Tritt der Kunde zurück, wird das BwSW von seinen Leistungen frei. Der Kunde wird von der Verpflichtung zur Zahlung des Reisepreises frei. Das BwSW kann jedoch Stornierungsgebühren nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangen.

5.2
Alleine im Nichtantritt der Reise liegt keine Rücktrittserklärung. Es ist Obliegenheit des Kunden, für den rechtzeitigen Reiseantritt Sorge zu tragen. Ort und Zeit des Reiseantritts werden mit den Reiseunterlagen mitgeteilt. Statt den vollen Reisepreis zu verlangen, wendet das BwSW zu Gunsten des Kunden Stornostaffeln entsprechend an und wertet einen Nichtantritt der Reise wie einen Rücktritt.

5.3
Tritt der Kunde von der Reise (teilweise) zurück oder die Reise nicht an, kann das BwSW Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Dies gilt nicht, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich in diesem Sinne, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Allgemeine Staffel, gültig soweit keine andere Staffel Anwendung findet:

  • Bis 60 Tage vor Anreise: 5 % des Reisepreises (mindestens 20,00 €)
  • Vom 59. bis 31. Tag vor Anreise: 20 % des Reisepreises
  • Vom 30. bis zum 16. Tag vor Anreise: 35 % des Reisepreises
  • Vom 15. Tag bis 7. Tag vor Anreise: 50 % des Reisepreises
  • Vom 6. Tag bis 1 Tag vor Anreise: 60 % des Reisepreises
  • Am Reisetag und bei Nichtanreise: 80 % des Reisepreises

Staffel für Reisen, die eine Flugreise beinhalten:

  • Bis 60 Tage vor Anreise: 20 % des Reisepreises (mindestens 20,00 €)
  • Vom 59. bis 31. Tag vor Anreise: 35 % des Reisepreises
  • Vom 30. bis zum 16. Tag vor Anreise: 65 % des Reisepreises
  • Vom 15. Tag bis 7. Tag vor Anreise: 75 % des Reisepreises
  • Vom 6. Tag bis 1 Tag vor Anreise: 80 % des Reisepreises
  • Am Reisetag und bei Nichtanreise: 90 % des Reisepreises

Das BwSW wird auf Verlangen des Kunden die Höhe der Entschädigung begründen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem BwSW nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale. Bei Rücktritt wegen Alarm oder Auslandseinsatz kann auf die Erhebung von Stornierungsgebühren verzichtet werden. Der Reisende hat dem BwSW hierzu einen schriftlichen Nachweis vorzulegen.

Die Bestimmungen über die Stornierungen gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Aus­schreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.

5.4
Bei einvernehmlichen Änderungen des Vertrages auf Wunsch des Kunden werden 20,00 € Umbuchungsgebühr pro Vorgang erhoben (gilt auch bei Personenwechsel).

5.5
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in den Vertrag eintritt und an Stelle des Kunden reist. Das BwSW kann dies ablehnen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseanforderungen nicht erfüllt. § 651e BGB findet entsprechend Anwendung.

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände; Rücktritt oder Kündigung des Reisevertrages durch das BwSW

6.1
Ist das BwSW aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert, so kann das BwSW vor Reisebeginn nach Maßgabe der Bestimmung des § 651h Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BGB vom Reisevertrag zurücktreten; in diesem Fall hat das BwSW den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt das BwSW vom Vertrag zurück, verliert es den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
§ 651h Abs. 5 BGB gilt entsprechend.

6.2
Das BwSW kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder den Reisevertrag nach Antritt der Reise kündigen:

  • Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
    Kündigt das BwSW, so behält es den Anspruch auf den Reisepreis, wird sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der den von Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
  • Wenn in der Reisebeschreibung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben wurde unter den Voraussetzungen des § 651h Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB. Das BwSW wird den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis setzen und ihm eine Rücktrittserklärung zuleiten. Er erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, es sei denn, er nimmt ein Ersatzangebot an.
  • Bei Kinder- und Jugendfreizeiten und Reisen für Menschen mit Beeinträchtigungen dann, wenn die zusätzlich zu machenden Angaben, für die das BwSW entsprechende Vordrucke nach Zustandekommen des Vertrages übersendet, nicht innerhalb der gesetzten und angemes­senen Fristen und trotz gesetzter Nachfrist vorliegen.

7. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht des Reisenden

7.1
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende unter Anzeige des Mangels Abhilfe verlangen. Diese kann durch das BwSW auch in der Weise umgesetzt werden, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Das BwSW kann die Abhilfe verweigern, wenn diese unmöglich oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Im Übrigen gilt § 651k BGB.

7.2
Mängel der Reise sind dem BwSW bzw. dessen Ansprechpartner vor Ort unverzüglich anzuzeigen, damit das BwSW Abhilfe schaffen kann. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, den Mangel anzuzeigen, kann der Reisende die sich aus § 651m (Minderung) und § 651n BGB (Schadenersatz) ergebenden Rechte nicht
geltend machen.

7.3
Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.

7.4
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet das BwSW innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. § 651i BGB findet entsprechend Anwendung. Die Kündigung ist formfrei möglich, zu Nachweiszwecken wird eine schriftliche Kündigung unter Angabe der Reisenummer empfohlen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem BwSW erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom BwSW verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.

7.5
Wird der Vertrag nach Maßgabe dieser Vorschriften gekündigt, verliert das BwSW den Anspruch auf den Reisepreis. Der Kunde schuldet dem BwSW für die in Anspruch genommenen Leistungen eine angemessene Entschädigung. Diese wird mit dem gezahlten Reisepreis verrechnet. Eine eventuell verbleibende Differenz wird dem Kunden erstattet.

7.6
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung unter den weiteren Maßgaben des § 651n BGB Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages verlangen.

7.7
Das BwSW nimmt nicht am Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem VSBG teil.

8. Haftung

8.1
Die vertragliche Haftung des BwSW für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist gegenüber jedem Reiseteilnehmer auf die dreifache Höhe des auf ihn entfallenden Reisepreises begrenzt, soweit das BwSW den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt hat oder für diesen allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungshöchstsumme gilt je Reisendem und Reise.

8.2
Schadenersatzansprüche gegen das BwSW sind insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

9.1
Die dem Reisenden nach Ziff. 7 dieser Bestimmungen zustehenden Ansprüche verjähren in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Alle übrigen Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2
Schweben zwischen dem Reisenden und dem BwSW Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder das BwSW die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende hat sich über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen rechtzeitig vor Reiseantritt bei den zuständigen Stellen zu informieren.

11. Reiserücktrittskostenversicherung

Das BwSW weist den Reisenden ausdrücklich auf die Möglichkeiten des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit hin. Sollten einzelne Versicherungsleistungen in Reisen enthalten sein, sind diese in den Ausschreibungen aufgeführt.

12. Datenschutz

Die vom Antragsteller/Reisenden übermittelten Daten werden unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeichert, verarbeitet und genutzt. Die Daten werden nur zum Zwecke der Reisedurchführung an Dritte weitergegeben. Diese Fälle werden abschließend in den Informationen zum Datenschutz aufgeführt. Darüber hinaus wird das BwSW die übermittelten Daten zukünftig nutzen, um den Antragsteller hinsichtlich weiterer eigener Reiseangebote zu kontaktieren. Der Antragsteller kann der Verwendung seiner Daten jederzeit formlos unter den untenstehenden Kontaktdaten widersprechen. Hierdurch entstehen ausschließlich die eigenen Übermittlungskosten. Für weitere Details wird auf die Informationen zum Datenschutz, die Sie ebenfalls in diesem CheckYn finden sowie auf die Internetseite des BwSW www.bundeswehr-sozialwerk.de verwiesen.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser AGB unwirksam sein, hat das nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der gesamten AGB zur Folge.

II. Besondere Regelungen

1. An- und Abreisehinweise für Ferienanlagen des BwSW

1.1
Informationen, ab welchem Zeitpunkt die zugesagte Unterkunft zur Verfügung steht bzw. wieder zu räumen ist, kann der jeweiligen Buchungsbestätigung/Rechnung entnommen werden.

1.2
Bei Buchung mit Vollpension endet der Aufenthalt nach dem Mittagessen des Abreisetages (Lunchpaket möglich), bei Halbpension nach dem Frühstück.

2. Tiere

2.1
In allen Häusern und Anlagen ist das Mitbringen von Tieren einschließlich von Hunden grundsätzlich nicht gestattet. Abweichend hiervon ist in einigen eigenen Ferienanlagen des BwSW das Mitbringen von Hunden, die keine Gefährdung für andere Gäste darstellen, ohne weitere vorherige Zustimmung des BwSW gestattet. Dies gilt ausschließlich dann, wenn dies im Angebot ausgewiesen und in der Buchungsbestätigung zugesagt ist.

2.2
Soweit nach Ziff. 2.1 die Mitnahme von Hunden gestattet ist, gilt das Folgende:

  • Pro Unterkunft ist maximal ein Hund zulässig.
  • Der Hund darf nicht auf der Rasseliste NRW geführt werden.
  • Der Hundehalter muss eine aktuelle Hundehaftpflichtversicherung nachweisen.
  • Im Restaurantbereich und in gemeinschaftlich genutzten Räumen des BwSW ist das Mitführen von Hunden untersagt.
  • Auf dem Grundstück des BwSW sind Hunde an der Leine zu führen.
  • Die Hausordnung der jeweiligen Ferienanlage kann weitere oder abweichende Regelungen festlegen. Es wird daher empfohlen, sich vorab über die geltenden Reglungen zu informieren. 

2.3
In Häusern unserer Kooperationspartner ist es teilweise zulässig, Tiere mitzubringen. Dies bedarf der vorherigen Zustimmung des Kooperationspartners in jedem Einzelfall. Es wird empfohlen, sich vorab zu informieren, ob das Mitbringen von Tieren zulässig ist oder nicht.

3. Gruppenreisen in die eigenen Ferienanlagen des BwSW

  • Die mit der Buchungsbestätigung zugesandte vorläufige Teilnehmerliste muss dem BwSW 80 Tage vor Reiseantritt vorliegen. Die endgültige Teilnehmerliste muss 40 Tage vor der Reise vorliegen.
  • Es ist eine Anzahlung in Höhe von 80 % des Gesamtpreises vor Antritt der Gruppenreise zu leisten. Die Restzahlung in Höhe von 20 % ist 7 Kalendertage nach Zugang der Schlussrechnung fällig.

4. Individualreisen & Gruppenreisen CLIMS-Partner

  • Die im Katalog angegebenen Preise wurden auf Basis der Vorjahreskataloge der Partnerorganisationen errechnet, daher kann es bis zum Reisebeginn noch zu Preisänderungen kommen. Gültig sind die Rechnungsbeträge, die das BwSW vom CLIMS-Partner nach Zusage erhält. Übersteigen diese die in der Veröffentlichung angegebenen Preise um mehr als 3 %, hat der Kunde die Möglichkeit, ohne weitere Kosten vom Vertrag zurückzutreten.
  • Abweichend von den sonstigen Zahlungsbedingungen müssen in einigen Ländern die Unterkünfte vor Ort in Landeswährung bezahlt werden. Es wird empfohlen, Bargeld in ent­sprech­ender Menge bereit zu halten, da andere Zahlungswege nicht garantiert werden können. Für Währungsschwankungen in der Umrechnung des Reisepreises in Euro kann das BwSW keine Haftung übernehmen. Hierauf wird in der Reisebestätigung hingewiesen.

5. Freizeiten (Jugendfreizeiten, Reisen für Junge Leute, Mutter- oder Vater-Kind-Freizeiten, Freizeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen)

  • Für die An- und Abreise zum/vom nächstgelegenen Abfahrts-/Zustiegsort kann auf Antrag für tatsächlich gefahrene Gesamtkilometer (Hin- und Rückfahrten) ein Zuschuss gezahlt werden. Der Antrag ist spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Reise formlos schriftlich bei der durchführenden Geschäftsführung zu stellen.
  • Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Bezuschussung der Mutter- oder Vater-Kind-Freizeiten wird hierfür kein Fahrtkostenzuschuss gewährt.

Kontaktdaten:

Bundeswehr-Sozialwerk e.V.
Ollenhauerstr. 2
53113 Bonn

Tel. 0228 37737-400
E-Mail: bwsw@bundeswehr.org

Hier können Sie sich die AGB im Wortlaut als PDF-Datei herunterladen.